Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28237-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zu der Anfrage von Dr. Frank Schröter Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 22.01.2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.: Grundsätzlich werden die Stadtbezirke über alle wesentlichen Fragen informiert und angehört entsprechend §94 der NKomVG. Bei den Containern handelt es sich nicht um ein Investitionsvorhaben, sondern um eine Aufwandsmaßnahme. Die Container sind bereits im Eigentum der Stadt Braunschweig und sollen nur für einen befristeten Zeitraum aufgestellt werden. Eine wesentliche Änderung der öffentlichen Einrichtung liegt nicht vor, da der Zweck der Einrichtung nicht geändert wird. Für die Aufstellung der Container für einen befristeten Zeitraum von 5 Jahren auf dem Grundstück der Grundschule wird ein Bauantragsverfahren eingeleitet. Die Container werden nach den gültigen Gesetzen der Niedersächsischen Bauordnung und Baugesetzbuch aufgestellt und halten die Vorgaben aus den am Standort gültigen Flächennutzungs- und Bauleitplanungen ein. Gemäß den vorgenannten Gründen konnten wir keine formal erforderliche Beteiligung des Stadtbezirks erkennen.

Zu 2.: Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Schulleitung der Grundschule Völkenrode/Watenbüttel und der Verwaltung hinsichtlich der Entwicklung der Schule, auch in Bezug auf die notwendige Aufstellung der Schulraumcontainer, statt. Die Eltern werden in der Regel über die Schulleitung informiert. In diesem Fall gab es zusätzlich einen Gesprächstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der Elternschaft der Grundschule am 10.09.2025, bei dem auch die Aufstellung der Schulraumcontainer erörtert wurde.

Zu 3.: Gem. § 94 Abs. 1 NKomVG ist der Stadtbezirksrat zu allen wichtigen Fragen des eigenen Wirkungskreises, die den Stadtbezirk in besonderer Weise berühren, rechtzeitig anzuhören. Das Anhörungsrecht besteht nach § 94 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG auch bei Errichtung, Übernahme, wesentlichen Änderungen und Schließung von öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirksrat. Die temporäre Aufstellung von ergänzenden Schulraumcontainern aufgrund von vorübergehend höheren Schülerzahlen wurde bisher nicht als einschlägig im Sinne dieser Rechtsgrundlage betrachtet. Ob es hier in Zukunft eine Änderung – auch aufgrund der steigenden Baukosten – geben wird, wird überprüft werden müssen. Über das Ergebnis der Prüfung wird die Verwaltung berichten.

Wir werden das konkrete Projekt dennoch in der kommenden Sitzung des Stadtbezirksrat noch einmal vorstellen.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise