Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 26-28164-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung zum Gleichstellungsbericht 2022 bis 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Feuerwehr-, Ordnungs- und Digitalisierungsdezernat; 0150 Gleichstellungsreferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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10.02.2026
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Sachverhalt
Nach Beratung im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung am 29. Januar 2026 haben sich Fragen zum Gleichstellungsbericht ergeben, um deren Beantwortung gebeten worden ist.
Hierzu berichtet die Verwaltung wie folgt:
Die zentralen Schulungsangebote für Führungskräfte sahen im Berichtszeitraum des Gleichstellungsplans drei Schulungen aufgrund bestehender Dienstvereinbarungen (DV) verpflichtend vor:
- Das Krankenrückkehrgespräch (DV Betriebliche Gesundheitsförderung)
- Umgang mit sexueller Belästigung/Mobbing (DV über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz)
- Suchtprävention „Alkohol am Arbeitsplatz“ (DV über den Umgang mit suchtgefährdeten und suchtkranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern)
Weitere Schulungen sollten von Führungskräften besucht werden, waren aber nicht verpflichtend vorgegeben:
- Das jährliche Mitarbeitendengespräch
- Dienstliche Beurteilungen
- Korruptionsvorbeugung
Darüber hinaus wurden die folgenden Schulungen angeboten, die von Führungskräften freiwillig besucht werden konnten:
- Erstmals Führungskraft
- Die Führungskraft als Motivator/in
- Umgang mit Konflikten und schwierigen Führungssituationen
- Führung auf Distanz - Home-Office, Telearbeit, mobiles Arbeiten
- Aufbau und Arbeitsweise der Kommunalverwaltung
- Vielfalt im Team - Die Führungskraft als Diversity-Manager*in
- Ältere Mitarbeitende Führen
- Erkennen von und Umgang mit psychischen Belastungen
Die Teilnehmendenzahlen und der Anteil an weiblichen Führungskräften sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Eine Betrachtung der Auswertungen nach Entgelt- oder Besoldungsgruppen der Teilnehmenden erfolgt nicht. Ein Rückschluss auf die Teilnahme z. B. von Frauen aus höheren Entgelt- oder Besoldungsgruppen oder Konzentration bestimmter Ebenen konnte bislang nicht gezogen werden. Ebenso ist die verpflichtende Teilnahme ohne feststellbare Auswirkung auf eine Teilnahme.
Alle Schulungen wurden dem Bedarf entsprechend angeboten. Konnten nicht alle Anmeldungen in einem ersten Anmeldeverfahren berücksichtigt werden, wurden in einem oder weiteren Anmeldeverfahren alle Bedarfe gedeckt. Aufgrund des seit 2024 eingeführten Online-Anmeldeverfahrens ist es zudem möglich, flexibler auf Bedarfe zu reagieren und Führungskräfteschulungen, vor allem die Pflicht- und Soll-Schulungen, in einer schnelleren Regelmäßigkeit anzubieten. Die Übersicht zeigt, dass überwiegend Frauen an den genannten Seminaren für Führungskräfte teilgenommen haben.
Unabhängig davon setzt die Verwaltung ab November 2025 ein neues Konzept zur Schulung von Führungskräften um. Danach erweitert sich der Kreis der verpflichtenden Schulungen, und die Verbindlichkeit zum Schulungsbesuch von Führungskräften wird erhöht. Das Konzept unterstützt beispielsweise die Förderung der persönlichen Weiterentwicklung der Führungskräfte, gibt bewusst Anerkennung und Wertschätzung für die persönliche Entwicklungsarbeit der Führungskräfte und betrachtet Personalentwicklung als Unterstützung und Ressource.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35 kB
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