Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26947-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbahnstraßenregelung in der Straße Im Schapenkamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
17.02.2026
|
Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 25.11.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Bezirksrat beschließt in der Straße „Im Schapenkamp“ eine Einbahnstraßenregelung von Norden kommend (Fahrradfahrer ausgeschlossen) mit der zu prüfenden Option der Linksabbieger auf dem Messeweg von Norden kommend.
Stellungnahme der Verwaltung:
Um die Situation objektiv einschätzen zu können, hat die Verwaltung an einem typischen Werktag (20.01.2026, 15:00 bis 17:30 Uhr) eine Verfolgungszählung durchgeführt, bei der (datenschutzkonform) die Fahrzeuge bei der Einfahrt und bei der Ausfahrt in den Schapenkamp erfasst wurden. Während der Zählung fand reger Verkehr auf dem Messeweg mit unterschiedlich langen Rückstaulängen statt. Die Zählung hat ergeben, dass kein einziges Fahrzeug den Schapenkamp als Ausweichroute wählte. Lediglich zwei Fahrzeuge haben die Straße Im Schapenkamp innerhalb von jeweils drei und elf Minuten durchquert, augenscheinlich wurden also Erledigungen in der Straße getätigt und nicht ausschließlich durchgefahren.
Durch das Anlegen einer Einbahnstraße wäre die Wohnbebauung Im Schapenkamp (insbesondere der südliche Bereich) aus Norden kommend nur mit längeren Wegen auch innerhalb des Wohngebietes erreichbar. Daraus würden unnötige Mehrverkehre im Quartier zum Nachteil der dortigen Anwohner entstehen.
Die Option, das Linksabbiegen vom nördlichen Messeweg in Richtung Am Sandkamp zuzulassen, ist unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit nicht vertretbar. Es besteht die Gefahr, dass ein links abbiegendes Fahrzeug bei gleichzeitigem, stetigem Gegenverkehr oder einer zugestellten Einmündung einen Rückstau bis in den Knotenpunkt erzeugt. Eine Optimierung der LSA ist nicht möglich.
Unter Berücksichtigung der genannten Belange sieht die Verwaltung von der Einrichtung einer Einbahnstraße ab.
