Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 26-28316
Grunddaten
- Betreff:
-
Klärung der Reinigungspflicht für die städtischen Liegenschaften im Stadtbezirk 112
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Interfraktionell im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.02.2026
|
Beschlussvorschlag
Da es sich um öffentlich genutzte Bereiche handelt, bitten wir um Prüfung, ob die Reinigungspflicht bei der Stadt liegt oder ob eine Übertragung auf Dritte erfolgt ist.
Sofern eine Reinigungspflicht besteht, bitten wir um schriftliche Auskunft zu:
• dem genauen Umfang der Reinigungspflicht (Gehweg, Radweg, Winterdienst),
• der rechtlichen Grundlage (z. B. Satzung),
• sowie der zuständigen verantwortlichen Stelle.
Sachverhalt
Als Bezirksrat erreichen uns immer wieder Beschwerden zu ungenügend gereinigten Gehwegen im Bereich von Friedhöfen, Spielplätzen und öffentlichen Gebäuden. Nach unserer Kenntnis besteht Unklarheit darüber, ob und in welchem Umfang für die genannten Verkehrsflächen eine Reinigungspflicht besteht und wem diese zugeordnet ist.
Gez.
Sonja Lerche (Bezirksbürgermeisterin), Paul Klie (SPD-Fraktion), Thorsten Wendt (CDU-Fraktion), Gerhard Masurek (Fraktion B90/Grüne), Tatjana Jenzen (BIBS-Fraktion), Antje Keller (parteilos) und Tobias Zimmer (FDP)
