Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26326-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherer Schulweg auf der Isarstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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18.02.2026
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Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrats 221 vom 28.08.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
“Neben der Einrichtung einer Schulstraße, die den Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Altmühlstraße sicherer macht, sollten weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Schulweg ergriffen werden. Aus diesem Grund beschließt der Stadtbezirksrat 221 (Weststadt) folgende Anregungen:
1. Einrichtung einer barrierefreien Querungshilfe auf der Isarstraße auf Höhe der Hausnummer 27 (auf der Nordseite der Isarstraße ist bereits ein Fußweg zur Fahrbahn vorhanden).
2. Da an dieser Stelle kein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann, sollte an der Querungshilfe das Verkehrsschild „Kinder“ (Zeichen 136), gegebenenfalls mit dem Zusatzschild „Schule“, aufgestellt oder als Piktogramm auf die Straße aufgebracht werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.) Nach den einschlägigen Regelwerken (u. a. RASt 06, ERA) stellen Querungsinseln kein Regelinstrument in Tempo-30-Zonen dar. Diese Verkehrsbereiche sind auf niedrige Fahrgeschwindigkeiten sowie eine gleichberechtigte Nutzung des Straßenraums ausgelegt.
Unter diesen Rahmenbedingungen ist ein zusätzlicher verkehrssicherheitsrelevanter Nutzen der geplanten Maßnahme fachlich nicht nachweisbar. Insbesondere liegen weder Hinweise auf eine Unfallhäufung noch auf außergewöhnliche Verkehrsbelastungen vor, die eine derartige bauliche Maßnahme rechtfertigen würden.
Durch die bestehenden Querungsmöglichkeiten an den beiden Enden der Isarstraße ist eine sichere Straßenquerung und damit ein sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler bereits gewährleistet.
Zu 2.) Die Straßenverkehrsordnung (StVO) führt im Hinblick auf das Ziel einer Lichtung des Schilderwaldes und damit einer Stärkung der Eigenverantwortlichkeit gerade gegenüber Kindern auf, dass Gefahrenzeichen oder sonstige Hinweiszeichen in Tempo-30-Zonen in der Regel nicht erforderlich sind. So wird die Verkehrssicherheit in Tempo-30-Zonen verbessert, weil die Aufmerksamkeit nicht mehr nur punktuell auf bestimmte Stellen gelenkt wird. Kraftfahrer müssen in Tempo-30-Zonen überall mit querenden Fußgängerinnen/Fußgängern und Kindern rechnen. Das Fehlen von Verkehrszeichen ist ein weiteres gewissermaßen typisches Erkennungsmerkmal von Tempo-30-Zonen neben dem Fehlen von z. B. Fußgängerüberwegen.
zu 3.) In den Einmündungsbereichen von den Hauptstraßen Lichtenberger Straße und Donaustraße sind bereits Tempo „30“ Piktogramme vorhanden. Weitere Piktogramme sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
