Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28160-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Anfrage der Fraktion B90/Grüne im Stadtbezirksrat 221 vom 9. Januar 2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Ein Verkehrsspiegel vermittelt eine irreführende Sicherheit, da sich die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden verstärkt auf den Spiegel und weniger auf die unmittelbare Umgebung richtet. Dadurch kann die allgemeine Aufmerksamkeit abnehmen.

 

Zudem weisen Verkehrsspiegel mehrere Nachteile auf: Durch ihre Wölbung zum Betrachter hin wird das reale Bild verkleinert, sodass Größenverhältnisse, Geschwindigkeiten und Entfernungen nur schwer korrekt eingeschätzt werden können. Bei kaltem Wetter kondensiert zudem Luftfeuchtigkeit auf der Spiegeloberfläche, die bei Frost gefriert. In beiden Fällen ist der Spiegel nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar.

 

Darüber hinaus verursachen Verkehrsspiegel einen erhöhten Unterhaltsaufwand, da sie häufig verstellt werden und gelegentlich auch beschmiert, beklebt oder anderweitig beschädigt werden. Dadurch werden sie funktionslos. In der Gesamtbetrachtung überwiegen somit die Nachteile eines Verkehrsspiegels.

 

Aus den genannten Gründen kommt die Installation eines Verkehrsspiegels nicht in Betracht.
 

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Beschlüsse

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18.02.2026 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt - zur Kenntnis genommen

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