Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-28011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Personalbemessung in den Schulsekretariaten erfolgt nach dem vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Schülerschlüssel, zuletzt angepasst mit Beschluss vom 6. Juni 2024 (siehe Anlage).

 

Bislang wurde ein Zuschlag für den Ganztagsbetrieb ab dem neuen Schuljahr zum Stichtag 1. Mai des vorhergehenden Schuljahres berücksichtigt. Als vorbereitende Tätigkeiten im Schulsekretariat wurden z. B. die Einbeziehung der Ganztagsschülerinnen und Ganztagschüler bei den Schulanmeldungen im Mai und die Organisation der Angebote im Ganztag mit den unterschiedlichsten Kooperationspartnern sowie des Schulmittagessens berücksichtigt.

 

Vor dem Hintergrund des beginnenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 werden die Grundschulen (GS) Wenden und Lindenberg vorzeitig in den vorhandenen Räumlichkeiten in den Ganztagsbetrieb starten (siehe Drucksachen 25-2663 und 25-2666).

 

Den Ganztagsbetrieb aufzunehmen, ohne über die am Standardraumprogramm für Kooperative Ganztagsgrundschulen orientierte bauliche Infrastruktur (DS 18-06621 bzw. DS 18-08742) zu verfügen, zieht einen Mehraufwand in der Schule nach sich, da die Organisation und Durchführung des Ganztagsbetriebs in den vorhandenen Räumlichkeiten erfolgen müssen. Dies hat eine Mehrfachbelegung von Räumen zur Folge, z. B. durch die Angebote der Ganztagsbetreuung und der Einnahme des Mittagessens in bestehenden Unterrichtsräumen oder anderen dafür provisorisch ertüchtigten Räumen. Das Schulsekretariat nimmt in diesem aufwändigen organisatorischen Prozess eine wichtige unterstützende Rolle für die Schulleitung ein. Der erhöhte organisatorische Aufwand äußert sich durch eine deutlich größere Koordinations- und Kommunikationsnotwendigkeit, um Abstimmungen mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren (Schule, Kooperationspartner im Ganztagsbetrieb, Eltern) zu erzielen.

 

Diese Mehrarbeiten sollen mit dem Ganztagszuschlag (Sockelbetrag von 4 Wochenstunden)  für Grundschulen, die den Ganztagsbetrieb vorzeitig aufnehmen, bereits ab dem Stichtag 1. Februar Berücksichtigung finden. Dies betrifft in diesem Schuljahr die GS Wenden und die GS Lindenberg. Für das Jahr 2026 fallen zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 3.000 € an. Im Schuljahr 2027/2028 sollen weitere GS folgen.

 

Sollten alle verbleibenden elf GS, die noch nicht Ganztagsschule sind (ohne GS Schunteraue, da diese regulär mit räumlicher Erweiterung im Schuljahr 2027/2028 startet), in den vorzeitigen Ganztagsbetrieb gehen können, entstünden einmalig zusätzliche Gesamtkosten von ca. 20.000 €.

 

Aufgrund des kürzlich angepassten Schülerschlüssels sowie der Tatsache, dass kurz- bzw. mittelfristig alle Grundschulen in Ganztagsschulen umgewandelt werden und die frühere Berücksichtigung bei Aufnahme des vorzeitigen Ganztagsbetriebs je GS einmalig anfällt, wird ein erneuter Beschluss nicht für erforderlich gehalten.

 

 

 

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Anlagen

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