Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 26-28329

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Die fortschreitende Digitalisierung des Unterrichts ist ein zentrales Element moderner Schulentwicklung. Digitale Endgeräte sind dabei nicht nur technische Hilfsmittel, sondern integraler Bestandteil zeitgemäßer pädagogischer Konzepte und der Förderung von Medienkompetenz.

Das Land Niedersachsen hat nun bekannt gegeben, dass aufsteigend ab dem Schuljahr 2026/2027 alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden sollen, die ihnen leihweise durch das Land zur Verfügung gestellt werden (vgl. https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/kultushaushalt-2026-1-350-neue-lehrkraftestellen-kostenlose-digitale-endgerate-aufwachsend-ab-jahrgang-7-jahrlich-dauerhaft-250-millionen-euro-fur-kitas-wir-wollen-den-alltag-fur-die-menschen-in-niedersachsen-spurbar-besser-machen-245008.html). Damit wird eine landesweite Standardisierung der digitalen Ausstattung angekündigt, die erhebliche Auswirkungen auf bestehende kommunale Planungen haben kann.

Bereits heute sind an den weiterführenden Schulen in Braunschweig digitale Endgeräte fester Bestandteil der Unterrichtskonzepte. Häufig sind diese Konzepte mit Regelungen verbunden, nach denen Schülerinnen und Schüler eigene Endgeräte anschaffen oder über schulische oder kommunale Modelle leihweise erhalten müssen. Diese Praxis findet auch ihren Niederschlag im aktuellen Medienentwicklungsplan der Schulen in städtischer Trägerschaft (vgl. Drs. 24-23468). Vor dem Hintergrund der nun angekündigten landesseitigen Ausstattung ergeben sich neue Rahmenbedingungen für die kommunale Schulträgeraufgabe sowie für die strategische Medienentwicklungsplanung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Welche konkreten Auswirkungen hat die Ankündigung des Landes Niedersachsen auf den bestehenden Medienentwicklungsplan der Schulen in städtischer Trägerschaft?

2. Welche zusätzlichen Kosten, aber auch welche möglichen Einsparpotenziale sieht die Verwaltung für die Stadt Braunschweig durch die Einführung der landesseitig bereitgestellten Leih-Endgeräte in den kommenden Jahren?

Gez. Bastian Swalve  

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