Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28330
Grunddaten
- Betreff:
-
Wie kann ein körperlich-motorischer Förderbedarf bei der Schulplatzvergabe individuell berücksichtigt werden?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Schulausschuss
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zur Beantwortung
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20.02.2026
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Sachverhalt
Kinder und Jugendliche mit einem körperlich-motorischen Förderbedarf werden – sofern keine weiteren Einschränkungen vorliegen – im Regelfall inklusiv an allgemeinen Schulen unterrichtet. Eine wesentliche Voraussetzung für ihre gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Alltag ist eine barrierearme bauliche Infrastruktur, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, Unterrichts-, Fach- und Gemeinschaftsräume selbstständig und ohne erhebliche Einschränkungen zu erreichen und zu nutzen.
In der Praxis sind die baulichen Voraussetzungen an den Schulen in Braunschweig jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere der hohe Anteil älterer Schulgebäude führt dazu, dass Barrierefreiheit nicht an allen Standorten in ausreichendem Maße gegeben ist. Aufzüge, barrierearme Zugänge, geeignete sanitäre Anlagen oder ausreichend dimensionierte Verkehrsflächen stehen teilweise nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Der Besuch eines entsprechend ausgestatteten Schulstandorts ist daher für Schülerinnen und Schüler mit körperlich-motorischen Einschränkungen eine grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am regulären Schulbetrieb. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen zur Ausgestaltung der Schulplatzvergabe in der Sekundarstufe.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. In welcher Weise wird bei der Schulplatzvergabe in der Sekundarstufe derzeit auf Schülerinnen und Schüler mit körperlich-motorischem Förderbedarf Rücksicht genommen, insbesondere im Hinblick auf die barrierearme Ausstattung der jeweiligen Schulstandorte?
2. Inwiefern ist es rechtlich zulässig, Schülerinnen und Schüler mit körperlich-motorischem Förderbedarf bei der Schulplatzvergabe vorrangig zu berücksichtigen, sofern dies zur Sicherstellung der barrierearmen Beschulung erforderlich ist?
Gez. Bastian Swalve
