Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28332

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung kann erfreulicherweise mitteilen, dass der im Dezember 2024 eingereichte Antrag auf Fördermittel zur Beseitigung von Schäden durch das Weihnachtshochwasser 2023 an der Braunschweiger Grüninfrastruktur vom Fördermittelgeber bewilligt wurden. Die Stadt erhält damit Fördermittel in Höhe von rd. 1,02 Mio. € vom Land Niedersachsen für verschiedene Maßnahmen zur Wiederherstellung des durch die Überschwemmungen beschädigten Freizeitwegenetzes, sowie von Spiel- und Bolzplätzen.

 

Während des Weihnachtshochwassers 2023/2024 in Braunschweig entstanden durch Überschwemmungen und aufsteigendes Grundwasser im Einzugsbereich der Oker und seiner Nebenflüsse große Schäden an der grünen Infrastruktur, deren Kosten auf rd. 1,28 Mio. € geschätzt wurden. Über die niedersächsische Landesförderung „Hochwasserhilfe 2023 – öffentliche Infrastruktur“ stellt das Land Finanzmittel zur Behebung der Schäden durch das Naturereignis zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 80 %. Die verbleibenden 20 % Eigenmittel stehen im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün zur Verfügung.

 

Zu den bewilligten Maßnahmen zählen beispielsweise die Erneuerung der okerbegleitenden Freizeitwege in Stöckheim, am Südsee, im Bürgerpark, im Inselwallpark, zwischen Feuerwehrstraße und Pestalozzistraße, sowie am Ölpersee. Weiterhin werden auch Fördermittel für die Beseitigung von Schäden an den Spiel- und Bolzplätzen am Inselwall, Wischenholz, Hondelager Weg, Birnbaumskamp, Thunstraße und Feuerbergweg zur Verfügung gestellt. Hier waren besonders die Fallschutzbereiche unter den Spielgeräten, sowie einige Spielgeräte selbst betroffen. Im Bereich der Fallschutzflächen kam es durch das Hochwasser zu Verschlammungen. Durch das teilweise über Monate stehende Wasser wurden die Standpfosten einiger Großspielgeräte aus Holz irreparabel geschädigt, so dass sie aus Verkehrssicherungsgründen demontiert werden mussten.

 

Ein Teil der beantragten Maßnahmen wurde aufgrund der hohen Dringlichkeit zur Wahrung der Verkehrssicherung oder Wiederherstellung wichtiger Verbindungswege bereits umgesetzt. Da für die Gewährung von Zuwendungen entsprechend der Förderrichtlinie das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ausgesetzt wurde, werden auch bereits durchgeführte Maßnahmen ab dem 24.12.2023 gefördert. Für die noch offenen Maßnahmen ist ein Umsetzungszeitraum bis zum Ende des 2. Quartals 2026 vorgesehen.

 

Die Stadt Braunschweig freut sich über die Förderzusage des Landes Niedersachsen, um die Wiederherstellung der durch das Weihnachtshochwasser beschädigten Grüninfrastruktur umsetzen zu können.

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