Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28200
Grunddaten
- Betreff:
-
Rodeln auf dem Golfplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 212
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Beantwortung
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27.01.2026
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24.02.2026
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Sachverhalt
Seit den 60er Jahren kann ein Bereich des Golfplatzes von Kindern aus der Umgebung im Winter bei geeigneten Bedingungen zum Rodeln genutzt werden. Zuletzt wurde der Stadtbezirksrat im Jahr 2021 (Mitteilung 19-11456-01) informiert, dass nach einer Erweiterung des Golfplatzes diese Möglichkeit weiterhin besteht, und der Zugang zum Golfplatz durch eine Tür im Zaun gewährt werden kann. Die Schlüsselgewalt hat der Golfklub.
Dieses Jahr konnte der Golfplatz trotz geeigneter Schneebedingungen leider nicht geöffnet werden, zum einen, weil es keine klare Regelung in Bezug auf Ansprechpartner gibt und Vertreter des Golfplatzes eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt nicht mehr kannten. Nach Vorlage der Mitteilung 19-11456-01 wurde aber das Ansinnen, auf dem Gelände zu Rodeln, grundsätzlich vom Golfklub anerkannt.
Dennoch kam es in der Folge nicht zu einer Öffnung des Golfplatzes, weil der Golfklub aus Sorge um die Verkehrssicherheit, vor allem Astbruchgefahr, im Bereich der Zuwegung zum Rodelberg Bedenken hatte. In Abstimmung mit der zuständigen Sportverwaltung wurde der Zugang nicht gewährt. Dies ist grundsätzlich nachzuvollziehen, da die Stadt bei Flächen in Ihrem Verantwortungsbereich bei mangelhafter Verkehrssicherheit ähnlich verfährt.
Dennoch ist diese Situation für die betroffenen Kinder und Jugendlichen unbefriedigend. Es sollte eine pragmatische Lösung gefunden werden.
In diesem Zusammenhang fragen wir an:
- Wie könnte eine möglichst einfache Regelung aussehen, die die Interessen des Golfklubs (Sicherheit der Zuwegung zum Rodelberg, bzw. Freistellung von Ansprüchen Dritter) und die Interessen der Kinder (Zugang zum Rodelberg bei geeigneter Witterung) zusammenbringt?
- Welche Möglichkeiten gibt es, um die Verkehrssicherheit der Zuwegung zum Rodelberg objektiv festzustellen oder herzustellen und wer wäre dafür zuständig? Könnte die Verwaltung in diesem Zusammenhang ggf. den Golfklub dabei unterstützen?
- Durch welche Maßnahmen könnte der Golfklub von einem Risiko durch Ansprüche Dritter freigestellt werden, wenn es auf dem Weg zum Rodelberg durch Astbruch oder anderes zu Unfällen und/oder zu Verletzungen kommt. Würde in diesem Zusammenhang bereits ein Hinweisschild „Begehen der Wege auf eigene Gefahr“ oder ähnliches helfen?
Gez.
Detlef Kühn
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,2 kB
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121,5 kB
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