Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 26-28351

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) sieht vor, dass auch die Stadt Braunschweig bis zum 31. Dezember 2026 zu ermitteln hat, “für welche Flächen ihres Gebietes die Möglichkeit zur Entsiegelung besteht. Die Erfassung erfolgt in einem vom Land zu diesem Zweck elektronisch bereitgestellten Entsiegelungskataster” (§ 19 Abs. 1 NKlimaG). Demnach müssten auch bei den zuständigen Verwaltungseinheiten der Stadt Braunschweig die Arbeiten am Entsiegelungskataster bereits auf Hochtouren laufen.

Parallel dazu wird über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 (FNP) diskutiert. Die Flächen, die in den Steckbriefen zum FNP als Potenzialflächen genannt werden, haben eine Gesamtfläche von ca. 1.000 Hektar. Wenn man berücksichtigt, dass darin z.B. auch Flächen für Freiflächenphotovoltaik enthalten sind, die nicht als versiegelte Flächen gelten werden, kommt man trotzdem noch auf eine Fläche von schätzungsweise ca. 500 Hektar, die in den nächsten Jahren auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig neu versiegelt werden könnte. Dies geht nach dem Entwurf des FNP insbesondere zu Lasten landwirtschaftlich genutzter Flächen.

Im Bereich der Verkehrsplanung hat die Verwaltung in einer Stellungnahme zu einem Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion (DS 23-22076) das Regelwerk „E-Klima 2022“ der FGSV als "Stand der Technik" bezeichnet, das wie "andere Regelwerke dieser Kategorie bei der Stadt ohne besondere Hervorhebung der Verwendung Anwendung" findet. Das Regelwerk "E-Klima 2022" weist insbesondere auf die Entsiegelungskapazitäten durch den Rückbau von überdimensionierten Verkehrsflächen und die Neuordnung von Parkflächen hin.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Zwischenergebnisse aus der Bearbeitung der Vorgaben des niedersächsischen Entsiegelungskatasters kann die Verwaltung bereits zum jetzigen Zeitpunkt vorlegen?

2. Werden die Vorgaben des NKlimaG auch bei der Neuaufstellung des FNP berücksichtigt, z.B. indem dort eine detaillierte Ent- bzw. Versiegelungsbilanz vorgelegt wird?

3. Inwieweit werden insbesondere auch Entsiegelungspotenziale bei Verkehrsflächen betrachtet, die gerade in den hoch verdichteten innenstadtnahen Quartieren oft die einzige Möglichkeit zur Entsiegelung darstellen dürften? 

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27.02.2026 - Ausschuss für Planung und Hochbau - zur Kenntnis genommen

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