Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28245-01
Grunddaten
- Betreff:
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Schlammablagerungen unter der Steganlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- 06 Baurecht, Stadtbild, Entsorgung und Wirtschaft; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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11.03.2026
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Sachverhalt
Zu der Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 321 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Stadtentwässerung Braunschweig (SE|BS) hat nach dem Weihnachtshochwasser 2023/2024 die Funktion der Überlaufschwelle wieder hergestellt. Dafür sind die mächtige Auflandung zwischen dem Steg und dem See und die „Verklausung“ in den Feldern des Steges geräumt worden.
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Funktion der Schwelle ist darüber hinaus, dass der Bereich vor dem Steg nicht verbuscht und entsprechend unterhalten wird. Auch das wird von der SE|BS sichergestellt. Eine Abflussbehinderung durch die kleine „Stufe“ in den westlichen Feldern des Steges ist nicht zu befürchten. Die Überlaufschwelle und der Steg sind hinreichend breit.
Zu 1.)
Mit effizientem Maschineneinsatz wurde der Großteil des abgelagerten Sediments entfernt. Nach der Maßnahme war die Funktionsfähigkeit der Schwelle wieder gegeben.
Zu 2.)
Nein, ein Sedimentabtrag unter dem Steg ist nicht erforderlich, weil die kleine „Stufe“ in den westlichen Feldern die Funktion der Überlaufschwelle nicht behindert. Der Durchfluss unterhalb des Steges ist aktuell sichergestellt.
