Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 26-28118-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Beschluss des Stadtbezirksrates vom 20.01.2026 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Bezirksrat beschließt die Aufstellung eines VZ 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts an der Berkenbuschstraße in Höhe der ehemaligen Schlachterei in Kombination mit der Einschränkung für LKW.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung folgt der Anregung des Stadtbezirksrates inhaltlich.

 

Damit eine einheitliche Beschilderung vorhanden ist, wird sich die Verwaltung an der bereits vorhandenen Beschilderung des Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge über 7,5 t orientieren und eine Beschilderung Verbot für LKW inkl. der Zusätze 7,5 t und einem nach links weisendem Pfeil sowie den Ausnahmen Busse und landwirtschaftlicher Verkehr frei anordnen.

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