Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 26-28118-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung VZ 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts Berkenbuschstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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24.02.2026
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Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 20.01.2026 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Bezirksrat beschließt die Aufstellung eines VZ 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts an der Berkenbuschstraße in Höhe der ehemaligen Schlachterei in Kombination mit der Einschränkung für LKW.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung folgt der Anregung des Stadtbezirksrates inhaltlich.
Damit eine einheitliche Beschilderung vorhanden ist, wird sich die Verwaltung an der bereits vorhandenen Beschilderung des Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge über 7,5 t orientieren und eine Beschilderung Verbot für LKW inkl. der Zusätze 7,5 t und einem nach links weisendem Pfeil sowie den Ausnahmen Busse und landwirtschaftlicher Verkehr frei anordnen.
