Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26301-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Standortsuche für neues Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Rautheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Schmidbauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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24.02.2026
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Sachverhalt
Das Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Rautheim entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße und den Einsatzprofilen angepasste Ausstattung und muss zu gegebener Zeit neu gebaut werden. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Rautheim-Möncheberg RA29 zur Flächenvorsorge vorsorglich eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Feuerwehr aufgenommen.
Ziel der Verwaltung ist die Modernisierung aller Ortsfeuerwehren und die Sicherstellung deren Leistungsfähigkeit. Ein Beispiel ist derzeit die Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren Stiddien und Geitelde, wobei ein neues Feuerwehrhaus entsteht. Aufgrund der Haushaltslage ist der Modernisierungsprozess langfristig angelegt.
Der Stadtbezirksrat 212 hat aufgrund der Unzufriedenheit mit dem im o.g., inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplan ermöglichten Standort den Antrag 25-26301-01 beschlossen, der eine ergebnisoffene Standortsuche beantragt.
Vor diesem Hintergrund nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung zum Antrag:
Für eine Standortsuche müssen zunächst die Rahmenbedingungen und Standortkriterien durch die Verwaltung geklärt werden. Ein stadtweites Standorte-Konzept, dass die Verwaltung erstellt, soll die taktischen und geografischen Einsatzprofile und damit die Anforderungen an die einzelnen Standorte der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich Rautheim definieren.
Das Standorte-Konzept beurteilt mit einer Prioritätenliste auch die Dringlichkeit der Modernisierung von Feuerwehrhäusern aus Basis der Erkenntnisse aus dem Feuerwehrbedarfsplan 2017. Für den Feuerwehrbedarfsplan wurden alle Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehr begangen und bewertet. Natürlich werden auch die neuen Erkenntnisse, die nach dem Feuerwehrbedarfsplan 2017 erlangt wurden, berücksichtigt.
