Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24031-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

"Der Stadtbezirksrat beschließt die Beibehaltung der eingerichteten Einbahnstraße."

 

alternativ:

 

"Der Stadtbezirksrat beschließt, die Einbahnstraße wieder aufzuheben und die ursprüngliche Regelung wieder herzustellen." 

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Sachverhalt

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i.V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der hier vorgelegten Entscheidung über eine Einbahnstraße in der Calvördestraße um eine Verkehrsplanung des eigenen Wirkungskreises, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde und deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Hintergrund

Im Januar 2025 hat die Verwaltung im Rahmen eines Verkehrsversuchs die Calvördestraße als Einbahnstraße für Kfz eingerichtet. Diese Maßnahme geht auf einen entsprechenden Beschluss des Stadtbezirksrats zurück (DS 24-24031). Ende Juli 2025 hat die Verwaltung den gewünschten Zwischenbericht vorgelegt (DS 25-26154). Der Versuchszeitraum von einem Jahr ist beendet. Im Folgenden wird als Entscheidungsgrundlage für den Stadtbezirksrat über die gewonnenen Erkenntnisse des Verkehrsversuches berichtet. 

 

Erkenntnisse des Verkehrsversuches

  • Zählungen

Es sind im Knoten Calvördestraße/Triftweg/Sommerlust insgesamt drei Kamerazählungen (August 2024, Juni und September 2025) über jeweils 24 Stunden durchgeführt worden. Dabei hat sich gezeigt, dass sich mit der Einrichtung der Einbahnstraße im Januar 2025 die Kfz-Belastungen in der Calvördestraße und der Straße Sommerlust deutlich reduziert haben, während sich die Kfz-Belastungen auf dem Triftweg hingegen nicht wesentlich verändert haben. 

 

Das lässt den Schluss zu, dass der Kfz-Durchgangsverkehr, der den Bereich Kälberwiese oder Sackring zum Ziel hatte, wirksam reduziert werden konnte. Da keine Möglichkeit besteht, belastbare Zahlen zu entstehenden Umwegfahrten und daraus resultierenden Mehrkilometern zu ermitteln, kann die Verwaltung hierzu keine Aussage treffen. 

 

  • Kontrollen durch die Polizei

Die Polizei hat im Zeitraum zwischen Januar 2025 und September 2025 mehrfach Kontrollen in der Calvördestraße durchgeführt. Anfänglich wurden vermehrt Verstöße die Fahrtrichtung betreffend festgestellt. Diese haben im Laufe der Zeit nachgelassen und sind zuletzt nicht mehr festgestellt worden. Das Unfallgeschehen ist unauffällig. Gespräche der Polizei mit Anwohnenden waren überwiegend positiv.

 

  • Rückmeldungen aus der Bevölkerung 
  • Es gab einige Meldungen zu Verzögerungen vor dem Rudolfplatz in der Spitzenstunde, unkomfortabler Parkplatzsuche im Quartier (zusätzliche Runden über den Rudolfplatz) sowie die umwegige Erreichbarkeit der Grundstücke südlich des Stichweges Calvördestraße 4 - 4K.

 

  • Unmittelbar nach Einrichtung der Einbahnstraßenregelung gingen zahlreiche ablehnende Meldungen bei der Verwaltung ein. Das ist eine erwartbare, übliche Reaktion bei neuen Verkehrsführungen. Mit Eintreten des Gewöhnungseffekts sind diese Beschwerden stark zurückgegangen.

 

Im November 2025 gab es eine Vielzahl von positiven Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft. Die überwiegende Mehrheit, unter ihnen auch anfängliche Skeptiker, begrüßt die Einbahnstraßenregelung und spricht sich für eine Verstetigung aus. 

 

Fazit:

Im Feedback überwiegen die deutliche Verkehrsberuhigung und weniger Konflikte gegenüber der umwegigen Verkehrsführung und der längeren Wegezeit.

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