Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28274

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten wird beschlossen.
 

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Sachverhalt

Der Rat hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2006 (Drucksache 10639/06) die derzeit gültige Fassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten beschlossen. Die in der Richtlinie genannten Paragrafen beziehen sich auf die seinerzeit geltende niedersächsische Gemeindeordnung (NGO). Die NGO wurde am 1. November 2011 durch das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ersetzt. Eine Anpassung der Richtlinie war nicht zwingend erforderlich, da es keine inhaltlichen Änderungen gab.

 

Im Rahmen der am 1. Februar 2025 in Kraft getretenen NKomVG-Novelle wurde unter anderem die Konzernfinanzierung neu geregelt. In der Folge hat das niedersächsische Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung den Runderlass bzgl. der ‚Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen‘ angepasst. Die aktuelle Fassung vom 27. Juni 2025 führt im Vergleich zur vorherigen unter Ziffer 1.1 zusätzliche Kreditbegriffe auf. Diese beziehen sich insbesondere auf die Konzernfinanzierung und sind in § 1 der Richtlinie zu finden.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine - in erster Linie redaktionelle - Anpassung der o. g. Richtlinie erforderlich. Die vorgelegte Neufassung orientiert sich im Wesentlichen an dem von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens erarbeiteten Entwurf.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise