Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23633
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindepsychiatrisches Zentrum (GPZ) - Neustart
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Sachstand:
Das GPZ Braunschweig hat zum 15.04.2024 die praktische Tätigkeit wieder aufgenommen.
Im Oktober 2019 hatte die Stadt Braunschweig den Zuschlag als eine von zwei geförderten Modellregionen in Niedersachsen erhalten ein GPZ zu etablieren. Nach Abschluss der Projektphase im Dezember 2021 ruhte die GPZ-Tätigkeit zunächst, da die vom Land zugesicherte Weiterfinanzierung kurzfristig zurückgezogen wurde und die Stadt Braunschweig nach Möglichkeiten der kommunalen Verstetigung suchen musste. Diese Phase wurde zur Interpretation der Evaluationsergebnisse der begleitenden wissenschaftlichen Arbeiten genutzt. Es ergab sich daraus der Bedarf einer grundlegenden Umkonzeptionalisierung, welche sich unter anderem aufgrund von Personalfluktuation und Vakanzen in zentralen Positionen im Gesundheitsamt über einen längeren Zeitraum erstreckte. Sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch bei den externen Kooperierenden wurde ein erheblicher Nachsteuerungsbedarf deutlich. Dieser konnte schließlich nach intensiver gemeinsamer Arbeit innerhalb der GPZ-Projektgruppe, die aus Mitgliedern des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi), der Leitung des SpDi und externen Kooperationspartnern besteht, behoben werden. Losgelöst von Projektvorgaben konnte ein den lokalen Anforderungen und Gegebenheiten angepasstes GPZ-Konzept erstellt werden. Dieses behält den Grundgedanken und die Intention eines GPZ bei, Menschen mit einem komplexen Hilfebedarf zu erreichen. Jedoch wurde der Schwerpunkt vor allem in Bezug auf die Erreichbarkeit der Hilfesuchenden angepasst. Es sollen sich daraus nachhaltige Effekte und spürbare Zugewinne für alle Parteien ergeben sowie über die vertraglichen Regelungen eine gesicherte Finanzierungsbasis. Außerdem ist das GPZ nun nicht mehr nur ein virtuelles Konstrukt, sondern physisch existent. Es befindet sich räumlich im städtischen Gesundheitsamt und ist formal dessen SpDi angegliedert.
Inhaltliche Neuausrichtung:
Das GPZ Braunschweig bündelt und koordiniert unter dem Leitmotiv „individuell, multiprofessionell, zeitnah, ambulant“ für Braunschweiger Bürger:innen zusätzliche über die Regelversorgung hinausgehende Unterstützungsangebote bei psychischen Erkrankungen. Es verfolgt das Ziel, in Kooperation mit vielen Anlaufstellen und Institutionen, betroffenen Menschen zu ermöglichen, trotz psychischer Erkrankung weiterhin ein möglichst selbständiges Leben in ihrem vertrauten Umfeld führen zu können und unerwünschte stationäre Aufenthalte zu vermeiden. Außerdem soll im Sinne einer Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention das allgemeine Wohlbefinden von Selbstbetroffenen und Angehörigen gestärkt und die Motivation zur persönlichen Genesung und Weiterentwicklung eigener Möglichkeiten sowie der konstruktive Umgang mit belastenden Lebenssituationen und gesundheitlichen Risikofaktoren gefördert werden.
Ratsuchende werden im Rahmen einer Clearingphase entweder zu dem richtigen Hilfsanbieter weitervermittelt und nötigenfalls dabei begleitet, oder - bei komplexem Hilfebedarf - direkt durch im GPZ installierte Hilfen unterstützt. Zu den kooperierenden Akteuren gehören aktuell verschiedene Braunschweiger Institutionen in freier Trägerschaft, die vorwiegend Hilfsangebote aus Sozialarbeit und Pflege anbieten, sowie die Betroffenen- und die Angehörigenvertretung psychisch erkrankter Menschen. Es sollen sukzessive weitere Kooperationen, vor allem aus dem ärztlich-therapeutischen Bereich, angebahnt werden. Diesbezüglich steht das GPZ bereits in Kontakt mit diversen Stakeholdern.
Mittels gemeinsamer Fallkonferenzen, optimalerweise in Anwesenheit der Hilfe suchenden Personen und auf Wunsch auch der Angehörigen, wird ein individuelles, multiprofessionelles, zeitnahes ambulantes Hilfsangebot erarbeitet. Darauf aufbauend werden die übers GPZ finanzierten Maßnahmen mit den passenden kooperierenden Akteuren besprochen und deren Rahmen festgelegt. Der gesamte Prozess wird durch das GPZ geregelt und stetig koordinierend begleitet.
Zur Zielgruppe des GPZ für diese besonders intensive Hilfsform gehören vor allem Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, die einen komplexen Unterstützungs- oder Behandlungsbedarf aufweisen, welcher in der Regel nicht durch eine Einrichtung allein abgedeckt werden kann und/oder bei dem die erforderliche Hilfeleistung durch die Betroffenen nicht selbst zeitnah organisiert werden kann.
Flankierend sollen vor allem trialogisch aufgebaute Angebote im GPZ stattfinden, die Raum zur Begegnung und zum Informationsaustausch rund um das Thema „psychische Ausnahmezustände“ schaffen sollen. Weitere Angebote zur Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung der Bevölkerung, zum Beispiel über existierende Hilfsangebote, sollen zur Endstigmatisierung beitragen. Auch Angebote der Selbsthilfe sollen gestärkt und erweitert werden. Alle geplanten Angebote werden in Absprache mit den kooperierenden Akteuren durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine Doppelstrukturen, sondern ergänzende Angebote aufgebaut werden.
Aktuelle Angebote und weitere Informationen zum GPZ sind online unter www.braunschweig.de/gpz abrufbar.
