Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25489-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

„Die Markierung und Beschilderung im Steintorwall und Löwenwall wird gemäß Anlage spätestens nach Abschluss der Baumaßnahme an der Gaußschule umgesetzt.“

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Sachverhalt

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über verkehrsberuhigende Maßnahmen am Steintorwall und Löwenwall um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Straßen Steintorwall und Löwenwall nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Hintergrund:

Der Stadtbezirksrat hat mit Drs.-Nr. 25-25489 den Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG) gefasst, auf dem Löwenwall verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen, die die Einhaltung der für eine verkehrsberuhigte Zone geltenden Geschwindigkeitsobergrenze gewährleisten und als Möglichkeiten beispielhaft Bodenmarkierungen und einen Schilderaustausch genannt.

 

Ergebnis der Prüfung potenzieller Maßnahmen

Die Verwaltung hat die potenziellen Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und stellt das Ergebnis im Folgenden dar:

 

Großflächige Maßnahmen zur baulichen Umgestaltung des Löwenwalls im Sinne eines verkehrsberuhigten Bereiches wurden aus Kosten- und Gestaltungsgründen nicht weiter betrachtet.

 

  • Bodenmarkierung und/oder Poller: 

Eine flächige Bodenmarkierung z. B. mit einem Piktogramm "Beginn verkehrsberuhigter Bereich" ist nicht geeignet, weil es durch seine Kleinteiligkeit im Zusammenhang mit häufigem Überfahren nur eine geringe Haltbarkeit hat. Daher schlägt die Verwaltung alternativ vor, die Einfahrsituation auf den Löwenwall optisch einzuengen (Anlage). Durch Markierung und Poller kann die Fahrbahnbreite in diesem Bereich auf ca. 4 m reduziert werden. Gleichzeitig werden die beidseitig aufgestellten Verkehrszeichen (VZ 325 , verkehrsberuhigter Bereich) jeweils auf eine Sperrfläche auf der Fahrbahn versetzt und somit besser sichtbar. Die Größe der Zeichen richtet sich nach der Geschwindigkeit und entspricht den Vorgaben. Das Einfahren in den verkehrsberuhigten Bereich wird durch die Markierung besser wahrnehmbar. Fahrzeugbegegnungen sind nicht mehr möglich, so dass der Bereich mit angepasster Geschwindigkeit durchfahren bzw. bei Gegenverkehr gewartet werden muss. Der Bereich ist gut einsehbar und bietet ausreichend Flächen zum Warten, so dass hierdurch keine unverhältnismäßigen Nachteile für den Kfz-Verkehr entstehen und auch große Fahrzeuge den Bereich weiterhin passieren können. Durch die Aufweitung der Seitenräume können Fußgänger zum Queren an die Fahrbahn herantreten und haben eine bessere Sicht auf herannahende Fahrzeuge. Im Planungsbereich bleibt der bestehende Behindertenparkplatz als Längsparkplatz auf der Westseite erhalten. Der Senkrechtparkplatz auf der Ostseite wird als Längsparkplatz an den Fahrbahnrand verlegt.

 

Eine vollständige Umsetzung sollte erst nach Abschluss der Bauarbeiten an der Gaußschule Ende 2028 erfolgen, da die Flächen nach derzeitigem Stand maßgeblich vom Baustellenverkehr betroffen sein werden und Beschädigungen der Markierung sowie der Poller während der Bauphase absehbar sind. In Abstimmung mit der Baustelleneinrichtung können sinnvolle Teile der Markierung bereits zeitnah umgesetzt werden. 

 

  • Änderung der Tempo 30-Zone

Im Zusammenhang mit dem Antrag wurde die Änderung der Tempo-30-Zone Steintorwall in eine streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h diskutiert. Tempo-30-Zonen sind gemäß Straßenverkehrsordnung für Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf vorgesehen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Verkehrszeichen 274 “Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30" kommt vornehmlich auf Hauptverkehrsstraßen zur Anwendung und unterliegt strenger definierten Voraussetzungen (Lärmschutz, Unfallschwerpunkt, schützenswerte Einrichtungen etc.).

 

Zwar könnten auch die Voraussetzungen für das Zeichen 274 im Steintorwall mit der Schule begründet werden, in solchen Fällen ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Regel jedoch nur für die Dauer der Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung anzuordnen. Somit ist die bestehende Beschilderung mit Tempo-30-Zone die richtige und sinnvolle Beschilderung im Steintorwall und bleibt bestehen.

 

  • Beschilderung 

Für aus dem Löwenwall ausfahrende Kfz wird ein weiteres Schild “Tempo-30-Zone" installiert.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

24.02.2026 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte - ungeändert beschlossen

Erläuterungen und Hinweise