Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28368

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Hintergrund
Das Land Niedersachsen legt jährlich ein landesweites Förderprogramm für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf. Die Stadt Braunschweig beantragt daraus jährlich Fördermittel, beispielsweise für den Ausbau oder die Modernisierung von Bushaltestellen bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG).

Zu Beginn eines Jahres entscheidet die LNVG im Rahmen einer landesseitigen Fördermittelplanung darüber, ob die Vorhaben in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Für das Jahr 2026 teilt das Land in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 6. Februar 2026 mit, dass in das ÖPNV-Jahresförderprogramm 2026 252 Anträge aufgenommen wurden, die 942 einzelne Projekte mit einem Fördervolumen von rund 110 Millionen Euro beinhalten und ein Investitionsvolumen von gut 317 Millionen Euro auslösen. Die Pressemitteilung ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/presseinformationen/verkehrsministerium-fordert-investitionen-in-niedersachsens-opnv-mit-110-millionen-euro-248510.html

Im Einzelnen umfasst das ÖPNV-Jahresförderprogramm 2026 die folgenden vier Programmteile:

  • das ÖPNV-Flächenprogramm (größere Bushaltestellen, Straßenbahn- und Stadtbahnprojekte, Echtzeitinformationssysteme, usw.)
  • das SPNV-Flächenprogramm (Schienenpersonennahverkehr)
  • das ÖPNV-Bushaltestellenprogramm
  • das ÖPNV-Busbeschaffungsprogramm

In dem Programm sind auch folgende Braunschweiger Projekte, die geplante Förderquote und der voraussichtliche Zuschuss enthalten:

  • Stadt.Bahn.Plus - Teilprojekt 1 Verlängerung Volkmarode Nord und Wendeschleife Gliesmarode
  • Neubau von ÖPNV-Umsteigeanlagen am neuen SPNV-HP Braunschweig-Bienrode 
  • Busbeschleunigung im Stadtgebiet von Braunschweig, 1. Baustufe
  • Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Richmondweg" (Westseite)
  • Grunderneuerung und Neubau von sechs barrierefreien Bushaltestellen 

Inhaltliche Einordnung der Projekte in der Förderkulisse
Mit der Programmaufnahme wird dokumentiert, dass das Projekt grundsätzlich als förderfähig bewertet wurde und bei der landesseitigen Mittelplanung berücksichtigt wird. Dies stellt einen ersten und wichtigen Verfahrensschritt im Rahmen der Fördermittelplanung dar, beinhaltet aber noch keine finale Förderzusage.  

Erst mit dem Erlass eines Zuwendungsbescheides wird verbindlich über die Gewährung der Fördermittel entschieden. Dieser begründet die rechtlich maßgeblichen Ansprüche und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Förderung.

Die Verwaltung wird die Gremien informieren, sobald die Förderung verbindlich ist und ein Förderbescheid vorliegt. 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise