Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28329-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Ankündigung des Landes Niedersachen, Braunschweigs Schulen mit digitalen Endgeräten ausstatten zu wollen?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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20.02.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt vom 06.02.2026 (DS 26-28329) wird wie folgt
Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Bei der Entwicklung der 4. Fortschreibung des Medienentwicklungsplans (MEP 4.0) wurde bereits berücksichtigt, dass das Land Niedersachsen plant, die Schülerinnen und Schüler (SuS) mit mobilen digitalen Endgeräten auszustatten (DS-24-23468). Der Schwerpunkt des MEP 4.0 wurde vor diesem Hintergrund auf die Ausstattung aller unterrichtsrelevanten Räume mit interaktiven Tafeln gelegt. Eine Ausstattung der SuS mit mobilen Endgeräten ist im MEP 4.0 nur im Verhältnis 1:4 vor vorgesehen (vier SuS teilen sich rechnerisch ein Gerät). Diese mobilen Endgeräte befinden sich als Klassensätze in den Schulen und stehen für den Einsatz im Unterricht zur Verfügung. Da die 1:1-Ausstattung der SuS ab Jahrgang 7 schrittweise ab dem Jahr 2026 stattfinden soll, werden die digitalen Endgeräte als Klassensätze in den nächsten Jahren weiterhin benötigt. Mit der zunehmenden Ausstattung der SuS wird der Bedarf an Reinvestitionen dieser Geräte an den weiterführenden Schulen abnehmen. Dies wird sich voraussichtlich ab der 5. Fortschreibung des Medienentwicklungsplans bemerkbar machen.
Zu Frage 2:
Derzeit befinden sich die genauen Regelungen noch in der Abstimmung zwischen dem Land Niedersachsen und den kommunalen Spitzenverbänden. Daher können derzeit noch keine finalen Aussagen getroffen werden.
