Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-28002-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie der Stadt Braunschweig über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern;
"FairKosten - Fördertopf Mittagsverpflegung in der Schule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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20.02.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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10.03.2026
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Sachverhalt
Zum Änderungsantrag der Gruppe Die FRAKTION vom 17.02.2026 (DS 25-28002-01) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Es wird vorgeschlagen, in das Konzept des Fördertopfes „FairKosten“ zusätzlich eine „Kreditlinie“ i. H. v. 150 Euro zu integrieren, die mit weiteren 63.000 Euro ausgestattet wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Integration einer „Kreditlinie“ in dem neuen System, das mit den „Konzept für die Mittagsverpflegung an Braunschweiger Ganztagsschulen“ (DS 25-26070) beschlossen wurde, organisatorisch nicht möglich ist. Das neue Konzept für die Mittagsverpflegung sieht vor, dass die „Kreditlinie“ eingestellt und durch einen Härtefall-Fonds ersetzt wird. Wie in der Vorlage zum neuen Konzept beschrieben, ist es daher nicht mehr notwendig, dass die Verwaltung den gesamten Prozess des Bestellens und Abrechnens des Schulmittagsessens organisiert. Somit findet ein Systemwechsel von der Ausschreibung von Dienstleistungsaufträgen hin zu der Ausschreibung von Dienstleistungskonzessionen für Verpflegungsanbietende statt, die in diesem Rahmen ihre eigene Bestell- und Abrechnungssoftware nutzen und die Zahlungen für die Mittagsverpflegung direkt ohne Beteiligung der Verwaltung vereinnahmen. Das heißt, dass die von der Verwaltung genutzte Software MensaMax schrittweise eingestellt wird und somit kein System vorhanden ist, in das eine Kreditlinie eingezogen werden könnte. Zudem wurde in der Vorlage zum neuen Konzept für die Mittagsverpflegung erläutert, dass personelle Kapazitäten frei werden, wenn die Organisation des Bestell- und Abrechnungssystems nicht mehr in den Händen der Verwaltung liegt, so dass die Aufgaben der Bearbeitung des Härtefall-Fonds übernommen werden können. Dieser Aufgabentausch kann jedoch nicht gelingen, wenn weiterhin alle Aufgaben rund um die „Kreditlinie“ – inklusive des aufwendigen Mahnwesens – geleistet werden müssten. Das bedeutet zusammenfassend, dass wenn eine „Kreditlinie“ eingezogen würde, das gesamte Verfahren – abweichend von dem beschlossenen „Konzept für die Mittagsverpflegung an Braunschweiger Ganztagsschulen“ – in der Konsequenz neu organisiert und ein neues Software-System eingeführt werden sowie auch zusätzliche personelle Kapazitäten eingeplant werden müssten.
Als Begründung für den Vorschlag der Integration einer Kreditlinie wird u. a. aufgeführt, dass die vorgelegte Richtlinie „FairKosten“ deutlich hinter MensaMax zurückfallen würde, da ein Antragsverfahren notwendig sei. Es ist richtig, dass ein Antrag auf Förderung der Mittagsverpflegung über „FairKosten“ gestellt werden muss. Die Verwaltung ist dabei aber bestrebt, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Anträge sollen zum Beispiel nicht jährlich gestellt werden müssen, stattdessen sind Bewilligungszeiträume von 3 bzw. 4 Jahren vorgesehen. Zudem ist folgender Aspekt zu berücksichtigen: Der Fördertopf „FairKosten“ bietet nicht wie die „Kreditlinie“ Hilfestellung i. H. v. 150 Euro bei vorübergehender Zahlungsschwierigkeit oder -unwilligkeit der Eltern, sondern eine langfristige Unterstützung für Familien über die Halbierung des Preises für das Schulmittagessens i. d. R. für mehrere Jahre. Aus dieser Perspektive fällt der Fördertopf „FairKosten“ nicht hinter die „Kreditlinie“ zurück, sondern geht darüber hinaus.
