Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-28002-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie der Stadt Braunschweig über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern;
"FairKosten - Fördertopf Mittagsverpflegung in der Schule"
Änderungsantrag zur Vorlage 25-28002
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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20.02.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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10.03.2026
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Braunschweig über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern („FairKosten – Fördertopf Mittagsverpflegung in der Schule“) wird beschlossen. Der Fördertopf wird mit Mitteln in Höhe von 150.000 Euro pro Jahr nach Maßgabe des Haushalts ausgestattet.
Zusätzlich wird eine „Kreditlinie“ i. H. v. 150 Euro in das Konzept integriert, die mit weiteren 63.000 Euro ausgestattet wird.
Sachverhalt
Bereits am 20.06.2017 hat der Rat ein Konzept für die Mittagsverpflegung beschlossen, das so ausgestaltet werden soll, dass möglichst alle Schüler/innen am Mittagessen teilnehmen können. Um dem Rechnung zu tragen, gab es im Bestell- und Abrechnungssystem MensaMax eine „Kreditlinie“ i. H. v. 150 Euro. Dies ermöglichte, dass Kinder auch ein Mittagessen in der Schule erhalten, wenn Erziehungsberechtigte vorübergehend nicht zahlungsfähig oder -willig sind. Die vorgelegte Richtlinie fällt deutlich hinter MensaMax zurück, da sowohl für die leistungsberechtigten Eltern, als auch für die Erziehungsberechtigten, die 10 % über dem BUT liegen, jeweils eine Beantragung vorgesehen wird. Das erfolgt aber aus den unterschiedlichsten Gründen oft nicht und so werden viele hundert Kinder vielleicht zukünftig kein Mittagessen erhalten, denn es ist nicht davon auszugehen, dass der private Caterer das Risiko übernimmt, welches die Stadt nicht mehr übernehmen will.
In der Vorlage 25-26070 hat die Verwaltung erklärt, dass pro Jahr ein Betrag von ca. 63.000 Euro erforderlich ist, wenn alle Schulen im Ganztag sind. Denn auch nach sorgfältiger Prüfung konnte keine Gegenfinanzierung von anderen Leistungsträgern ermöglicht werden. Unter Berücksichtigung der Kosten eines Mittagsessens in Höhe von 4,64 Euro, bleiben möglicherweise 1.131 Schüler dann zukünftig ohne Mittagessen erhalten, falls der vorliegende Änderungsantrag abgelehnt wird.
