Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 26-28476

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Ortsgruppe Braunschweig e. V. wird auf Grundlage des Antrags vom 26.01.2026 für den Ausbau eines Gerätewagens Wasserrettung für 2026 eine um 45.000 € erhöhte Zuwendung gewährt.
  2. Dem Verein POLDEH e. V. wird auf Grundlage seines Antrags vom 01.02.2026 für 2026 eine um 30.000 € erhöhte Zuwendung gewährt.
  3. Den unter den Nummern 1 und 2 genannten über-/außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt unter Inanspruchnahme der im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von bis zu 75.000 €. 
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Sachverhalt

Der Rat hat im Dezember 2024 einen Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen. Die Vor- und Nachteile eines Doppelhaushalts sind in der Mitteilung der Verwaltung vom 13.03.2017 (Drs. 17-04062) ausführlich beschrieben.

Zu den Vorteilen zählt, dass Politik und Verwaltung im zweiten Jahr von dem aufwändigen Verfahren der Aufstellung und Beratung des Haushaltsplans befreit sind und dass im zweiten Jahr kein Zeitraum einer vorläufigen Haushaltsführung anfällt, sodass insbesondere die Bauverwaltung deutlich früher mit Ausschreibungen und Baumaßnahmen beginnen kann. Zu den Nachteilen zählt vor allem die bei Haushaltsplanaufstellung relativ große Planungsunsicherheit für das zweite Planungsjahr: Gesetzesänderungen, unerwartete konjunkturelle Veränderungen, Tarifabschlüsse und Erkenntnisfortschritte bei Projekten können zu erheblichen Veränderungen führen. Sofern diese Veränderungen eine Korrektur von Haushaltsansätzen erfordern, stehen gem. NKomVG und KomHKVO folgende Anpassungsinstrumente zur Verfügung: 1. Umsetzungen innerhalb der allgemeinen Deckungsregeln (z. B. innerhalb der Teilhaushalts-Budgets), 2. über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und 3. der Erlass von Nachtragshaushaltssatzungen. In dem Zusammenhang regelt § 13 Abs. 2 KomHKVO, dass Mittel zur Deckung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen in angemessener Höhe als Deckungsreserve veranschlagt werden können.

Im Haushaltsplan 2025/2026 wurde eine solche Deckungsreserve gemäß § 13 Abs. 2 KomHKVO zur Deckung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mio.  im Jahr 2026 vorgesehen (siehe entsprechenden Haushaltsvermerk zum TeilErgebnishaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“). Diese soll zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt dienen.

Die antragstellenden Fraktionen haben die eingegangenen Anträge von Zuwendungsempfängern ausgewertet und sich entschlossen, in den im Beschlussvorschlag genannten zwei Fällen über-/außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu beantragen.

Um eine Wasserrettungsgruppe zu etablieren, hat die Ortsgruppe Braunschweig der DLRG verstärkt Strömungsretter ausgebildet und mittlerweile eine Staffel Strömungsrettung in der notwendigen Personalstärke aufgebaut. Für den darüber hinaus notwendigen Ausbau eines Kleintransporters zum Gerätewagen Wasserrettung fehlen der DLRG noch 45.000 €. Um zukünftig im Katastrophenschutz der Stadt Braunschweig sowie des Landes Niedersachsen entsprechend den Vorgaben ausgestattet und somit für den Einsatz gerüstet zu sein, benötigt die DLRG zwingend einen solchen Gerätewagen. Aus Eigenmitteln kann die DLRG-Ortsgruppe den Ausbau des Fahrzeugs trotz Bildung vieler freier Rücklagen nicht komplett finanzieren. Daher sollen die erforderlichen Mittel als städtische Zuwendung unter Inanspruchnahme der Deckungsreserve gewährt werden.

Der Verein POLDEH braucht für 2026 einmalig eine um 30.000 € erhöhte Zuwendung der Stadt Braunschweig. Der Verein setzt sich für Integration, Teilhabe und Gemeinschaft ein und bietet insbesondere für Menschen mit polnischem Migrationshintergrund, aber auch für andere Interessierte, vielfältige Programme und Unterstützungsmöglichkeiten an. Zur weiteren Begründung wird auf den vorliegenden Antrag und den vorläufigen Wirtschaftsplan für 2026 verwiesen.

Die genannten Maßnahmen sind aus Sicht der antragstellenden Fraktionen prioritär umzusetzen und dulden auch keinen Aufschub bis zum Inkrafttreten des nächsten (Doppel-) Haushalts, da hiermit eine Verzögerung bis weit in das Jahr 2027 verbunden wäre. Eine darüber hinausgehende Priorisierung, wie in der E-Mail der Verwaltung (Dez. VII) vom 26.01.2024 angesprochen, ist entbehrlich, da die Deckungsreserve von 1,0 Mio. € durch die vorliegenden Anträge nicht vollständig in Anspruch genommen wird. 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise