Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-28002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Braunschweig über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern („FairKosten – Fördertopf Mittagsverpflegung in der Schule“) wird beschlossen. Der Fördertopf wird mit Mitteln in Höhe von 150.000 Euro pro Jahr nach Maßgabe des Haushalts ausgestattet.

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Sachverhalt

Der Rat hat am 04.11.2025 das Konzept für die Mittagsverpflegung an Braunschweiger Ganztagsschulen beschlossen (DS 25-26070). Um dem Grundsatz des Ratsbeschlusses von 2017 Rechnung zu tragen, dass möglichst alle Kinder am Mittagessen in der Schule teilnehmen können (DS 17-04825), ist in der vorgenannten Vorlage die Einrichtung eines Härtefall-Fonds in der Mittagsverpflegung an städtischen Schulen berücksichtigt und beschlossen worden. Über die konkrete Ausgestaltung des Fonds sollen die politischen Gremien auf Basis dieser Vorlage entscheiden.

 

Familien, die finanziell benachteiligt, aber nicht berechtigt sind, ein kostenfreies Mittagessen aus den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zu erhalten, sollen eine Preisvergünstigung des Schulmittagessens in Höhe von 50 Prozent beantragen können.

 

Konkrete Regelungen sind der beigefügten Richtlinie enthalten. Die Verwaltung ist bestrebt, den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten in engen Grenzen zu halten. Daher soll insbesondere auf einen jährlich neu zu stellenden Antrag verzichtet werden, es sind stattdessen zusammengefasste Bewilligungszeiträume von drei oder vier Jahren vorgesehen (s. Ziffer 3.2 der Richtlinie).

 

Da eine konkrete Anzahl der einkommensschwächeren Familien ohne Anspruch auf ein kostenfreies Mittagessen nicht bekannt ist, wird die folgende Definition vorgeschlagen, um die Zielgruppe direkt oberhalb der BuT-Berechtigung zu erreichen. Als finanziell benachteiligt gelten Familien, deren Einkommen bis zu 10 Prozent über der Grenze für den Wohngeldanspruch und somit für Leistungen aus dem BuT liegt. Die jeweiligen Einkommensgrenzen für die verschiedenen Haushaltsgrößen sind der Anlage der Richtlinie zu entnehmen.

 

Da Schülerinnen und Schüler mit durchschnittlich 144 Verpflegungstagen pro Jahr am Ganztag teilnehmen und der halbe Durchschnittspreis eines Mittagessens in Mensa-Max-Schulen 2,32 Euro beträgt, könnten etwa 450 Schülerinnen und Schüler von einem vergünstigten Mittagessen in der Schule profitieren.


Dabei ist berücksichtigt, dass der Fördertopf für die Schülerinnen und Schüler aller Grundschulen in städtischer Trägerschaft zur Verfügung steht, da sie entweder als Kooperative Ganztagsschulen oder als Halbtagsschulen mit Schulkindbetreuung ein Mittagessen anbieten. Zudem sind die weiterführenden Schulen im Ganztagsbetrieb enthalten. Nicht berücksichtigt wurden weiterführende Schulen, bei denen die Aufnahme des Ganztagsbetriebs in den kommenden Jahren geplant ist, sowie die – laut Prognose – steigenden Schülerzahlen bis 2030.

 

Anträge sollen erstmalig zum Schuljahr 2026/2027 gestellt werden können. Informationen zum Fördertopf werden vorher öffentlich kommuniziert und für Lehrkräfte, Schulsozialarbeitende, Betreuungskräfte, Verpflegungsanbietende sowie für Engagierte in Nachbarschaftszentren und sozialen Unterstützungsangeboten bereitgestellt.

 

Nach Maßgabe des Doppelhaushalts 2027/2028 soll der Fördertopf erneut jährlich mit 150.000 Euro ausgestattet werden. Im Zuge der Beratungen zur Aufstellung der Haushalte ab 2029 ist in Abhängigkeit von der zwischenzeitlichen Inanspruchnahme des Fördertopfes und der Entwicklung der Schülerzahlen geplant, ggf. eine Anpassung der Richtlinie und der finanziellen Ausstattung des Fördertopfes vorzunehmen.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise