Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28378
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebühren bei Kündigung eines Gasanschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Beantwortung
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04.03.2026
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Sachverhalt
Wie uns über eine Bürgeranfrage an die GRÜNE Ratsfraktion bekannt wurde, verlangen BS|Energy bzw. BS|Netz für die Stilllegung eines Gasanschlusses bei Anschaffung einer Wärmepumpe Gebühren von bis zu 3.300 €. Die Frage, ob solche Gebühren, die auch von anderen Anbietern erhoben werden, zulässig sind, beschäftigt gerade deutschlandweit die Gerichte. Ein aktuelles Urteil des OLG Oldenburg (Az. 6 UKl 2/25) kommt zu dem Ergebnis, dass Netzbetreiber diese Kosten nicht an die Endkunden weitergeben dürfen. Allerdings hat der betroffene Netzbetreiber Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, so dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Die politische Beurteilung ist aus unserer Sicht jedoch eindeutig. Wenn sich ein Endverbraucher für eine Wärmepumpe und damit für eine klimafreundliche Wärmeversorgung entscheidet, die im Idealfall ohne fossile Energieträger auskommt, sollte dies nicht durch eine “Strafgebühr” erschwert werden. Auch in Braunschweig brauchen wir zur Erreichung unserer Klimaziele weiterhin den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Dass ein Unternehmen, dass sich zumindest zum Teil in städtischem Eigentum befindet, den Endkunden mit solchen Gebühren Steine in den Weg legt, ist dabei aus unserer Sicht kontraproduktiv.
Dies vorausgeschickt bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt die Verwaltung auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung die Erhebung einer vierstelligen Pauschale für die dauerhafte Trennung eines Gasanschlusses gegenüber Endverbrauchern?
2. Wie bewertet die Stadt Braunschweig die abschreckende Wirkung dieser hohen Fixkosten auf die im städtischen Klimaschutzkonzept angestrebte Sanierungsquote und den Austausch fossiler Heizsysteme?
3. Welche konkreten Maßnahmen wird die Stadt Braunschweig als Anteilseignerin von BS|ENERGY ergreifen, um eine kostenfreie Stilllegung von Gasanschlüssen bei einem Wechsel auf klimafreundliche Heizsysteme als Standard zu etablieren?
