Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-26221-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 222 vom 19.08.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

“Der Stadtbezirksrat beantragt die Einrichtung eines wechselseitigen Parkkonzeptes auf der Westerbergstraße zwischen Turmstraße und Harzblick.”

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat die Verkehrssituation auf der Westerbergstraße im Abschnitt zwischen Turmstraße und Harzblick überprüft. Der betreffende Straßenabschnitt ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen, die vorrangig der Verkehrsberuhigung und der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient. Durch am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge wird die effektive Fahrbahnbreite reduziert, sodass Verkehrsteilnehmende stellenweise anhalten müssen, um den Gegenverkehr passieren zu lassen. Dies ist regelmäßig in freizuhaltenden Zufahrten, Parklücken oder an Einmündungen möglich. Diese verkehrlich bedingte Situation unterstützt eine angepasste Fahrweise auch ohne ständige Überwachung und trägt dazu bei, die Attraktivität der Strecke für Durchgangsverkehre zu reduzieren. Ein strukturelles Verkehrsproblem ist in diesem Zusammenhang nicht erkennbar.

 

Die Anordnung eines wechselseitigen Parkkonzeptes auf der Westerbergstraße würde zudem eine Kombination aus Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen erfordern. Dies hätte nicht nur einen spürbaren Entfall von Parkraum zur Folge, sondern würde auch zu einer deutlich erhöhten Beschilderungsdichte führen ("Schilderwald").

 

Im Ergebnis der Überprüfung kann weder eine besondere Gefahrenlage noch eine andere regelungsbedürftige Verkehrssituation festgestellt werden, sodass derzeit kein Anlass für zusätzliche verkehrsrechtliche Maßnahmen im Bereich des ruhenden Verkehrs auf der Westerbergstraße besteht.

Unabhängig davon hält die Verwaltung Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbeziehungen an den Einmündungen für sinnvoll. Es werden daher Sperrflächen in den Einmündungsbereichen markiert, welche die nach §12 StVO bestehenden Parkverbote verdeutlichen und die geltende Rechts-vor-links-Regelung optisch unterstützen. Diese Maßnahme verbessert die Sichtachsen und erhöht damit gleichzeitig die Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr. Eine Skizze der vorgesehenen Grenzmarkierungen (VZ 299) in den Einmündungsbereichen zur Straße Siedlung und Rentensiedlung ist als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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