Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 26-28203-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Golfplatzanlage ist seit einigen Jahrzehnten an den Golfclub Braunschweig e.V. verpachtet, der daher für den Sportbetrieb auf der Sportanlage zuständig ist.

Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zum Antrag 26-28203 der SPD- Fraktion im Stadtbezirksrat 212 vom 15. Januar 2026 wie folgt Stellung:


Grundvoraussetzung für ein „Rodeln auf dem Golfplatz“ ist, dass die entsprechenden notwendigen Wetter- und Wintersportverhältnisse vorliegen, der prioritär zu betrachtende Golfsport eingestellt ist und weder die Nutzerinnen und Nutzer noch das Golfplatzgelände Schaden nehmen. Die Verwaltung befindet sich dazu mit dem Verein aktuell in Gesprächen, mit dem Ziel einen sicheren und gut erreichbaren Standort für ein Rodeln auf einem Teil des Golfplatzes temporär zu ermöglichen.

Dabei werden zusammen mit dem Verein auch Haftungsfragen und die Einhaltung von Verkehrssicherheitspflichten sowie die Ausweisung und Kennzeichnung eines geeigneten Rodelbereiches geprüft.

Parallel wird verwaltungsintern die Fragestellung einer möglichen Haftung bzw. die Möglichkeit eines Haftungsausschlusses (z.B. durch die Aufstellung eines Hinweisschildes) geklärt.

 

Nach erfolgter Prüfung wird die Verwaltung zum weiteren Vorgehen berichten.

  

Rudolf

  

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