Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28292-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechtzeitige Vorabinformation des Stadtbezirksrates über geplante Baumfällungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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25.02.2026
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Sachverhalt
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung begrüßt das Interesse des Stadtbezirksrates an einem transparenten Umgang mit dem städtischen Baumbestand. Grundsätzlich werden Fällentscheidungen auf Grundlage regelmäßiger Baumkontrollen durch speziell geschulte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure sowie nach dem Vier-Augen-Prinzip getroffen. Maßgeblich ist hierbei stets die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
Grundsätzlich ist die Verwaltung bestrebt, die Stadtbezirksräte frühzeitig über Maßnahmen zu informieren. Aufgrund von akuten Gefahrenlagen ist dies jedoch nicht immer möglich. Insbesondere bei Bäumen mit akuter Bruch- oder Umsturzgefahr – etwa infolge von Sturmereignissen, plötzlich auftretenden Schäden oder unerwarteten Baumbrüchen – muss zur Gefahrenabwehr unverzüglich gehandelt werden. In diesen Fällen hat die Verkehrssicherheit oberste Priorität, sodass eine vorherige Information mit längerem zeitlichem Vorlauf nicht möglich ist. Sind bei einer solchen akuten Maßnahme zwei oder mehr Bäume betroffen, informiert die Verwaltung den zuständigen Stadtbezirksrat zeitnah im Nachgang mit einer kurzen Darstellung der Gründe, soweit dies im laufenden Betrieb leistbar ist. Auch in sonstigen Fällen erfolgt eine Information insbesondere dann, wenn die Maßnahme größere Auswirkungen hat oder eine besondere öffentliche Wahrnehmung zu erwarten ist.
Zusammenfassend unterstützt die Verwaltung das Ziel einer transparenten Kommunikation. Eine verbindliche Mindestfrist von drei Wochen kann jedoch aus den genannten Gründen nicht zugesichert werden.
