Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28515
Grunddaten
- Betreff:
-
Endlich Sicherheit für Beschäftigte und Patienten: Wie ist die wirtschaftliche Situation am Klinikum Braunschweig?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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10.03.2026
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Sachverhalt
Die wirtschaftliche Situation unseres Städtischen Klinikums bleibt weiterhin äußerst angespannt und sorgt sowohl bei den Beschäftigten als auch bei Patientinnen und Patienten für erhebliche Verunsicherung. Nach dem Abgang des alleinigen Geschäftsführers bestand die berechtigte Hoffnung, dass zumindest strukturell mehr Stabilität in das Unternehmen einziehen würde. Obwohl das Klinikum derzeit interimistisch geleitet wird, zeigt sich inzwischen jedoch deutlich, dass die Ursachen der finanziellen Schieflage wesentlich tiefer liegen.
Besonders gravierend ist die jüngste Entwicklung bei den Baukosten für die Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzepts. Noch in der Ratssitzung am 27. Mai des vergangenen Jahres (vgl. DS.-Nr. 25-25826) wurde eine entsprechende Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Kostenprognose abgetan. In der Verwaltungsvorlage zum Wirtschaftsplan 2026 (vgl. DS.-Nr. 25-26921) wurde dann jedoch nebenbei öffentlich, dass sich die Kosten um weitere rund 200 Millionen Euro erhöht haben und inzwischen die Schwelle von einer Milliarde Euro überschreiten.
Trotz der öffentlichen Berichterstattung fehlt bislang eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Verwaltung, wie es zu dieser massiven Kostensteigerung kommen konnte, wie sich diese im Einzelnen zusammensetzt, welcher Anteil der Mehrkosten durch das Land Niedersachsen getragen wird und welche zusätzlichen Belastungen sich daraus für den städtischen Haushalt ergeben. Nach derzeitiger Kenntnis beteiligt sich das Land Niedersachsen mit lediglich rund 300 Millionen Euro, während der überwiegende Teil über Kredite durch das Klinikum selbst finanziert werden muss. Dies verschärft die wirtschaftliche Lage erheblich und führt langfristig zu steigenden Belastungen aus Zinsen, Tilgung und Abschreibungen.
Ein weiteres Problemfeld ergibt sich aus der Krankenhausreform des Bundes, die in den vergangenen Tagen wiederholt Gegenstand der Berichterstattung war. Aufgrund der Entfernung von rund sieben Kilometern zwischen den beiden Klinikstandorten in der Celler Straße und der Salzdahlumer Straße drohen dem Klinikum nach aktueller Gesetzeslage zusätzliche strukturelle Nachteile, da die Reform grundsätzlich von einem maximalen Abstand von zwei Kilometern ausgeht. Zur Sicherung der medizinischen Versorgung und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Klinikums ist daher eine Ausnahmeregelung zwingend erforderlich.
Als diese auf der Kippe stand, konnte man das für Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum übliche Muster erleben: Die Schuld dafür wurde zunächst bei anderen gesucht. In der Braunschweiger Zeitung vom 11. Februar dieses Jahres wurde er dahingehend zitiert, dass dem Klinikum „völlig unnötig Steine in den Weg gelegt“ würden. Nur wenige Tage später wurde dann jedoch öffentlich, dass die Verwaltung zum einen über Monate zu dem Antrag gedrängt werden musste und zum anderen dieser „mangelhaft“ (entspricht der Schulnote 5) beziehungsweise „ungenügend“ (Schulnote 6) sei. Die Mängel am Antrag waren bekannt und es wurde von der Krankenhausgesellschaft als auch vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen mehrfach Unterstützung angeboten. Hinweise aus dem Klinikum deuten zudem darauf hin, dass die Antragserstellung maßgeblich im Rathaus erfolgte. Dies wirft Fragen nach Verantwortlichkeiten und nach der Qualität der weiteren Verfahrensschritte auf.
Drittens bleibt die laufende wirtschaftliche Entwicklung des Klinikums besorgniserregend. Für das Jahr 2025 wurde ursprünglich ein Defizit von 78,3 Millionen Euro prognostiziert. Gleichzeitig ist nicht transparent ersichtlich, welche finanziellen Verbesserungen sich aus dem bereits im Dezember 2024 beschlossenen Restrukturierungsgutachten ergeben haben. Für das Jahr 2026 wird weiterhin ein Jahresfehlbetrag von rund 70 Millionen Euro erwartet. Für eine sachgerechte Bewertung der weiteren Entwicklung ist daher die Kenntnis des tatsächlichen Jahresabschlusses 2025 von zentraler Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche konkreten Ursachen haben zu der jüngsten Kostensteigerung beim Zwei-Standorte-Konzept auf inzwischen mehr als 1.000.000.000 Euro geführt?
2. Wer war innerhalb der Stadtverwaltung und des Klinikums für die Erstellung des Antrags auf eine Ausnahmeregelung beteiligt?
3. Mit welchem Jahresergebnis hat das Klinikum das Geschäftsjahr 2025 abgeschlossen?
