Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 26-28516

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aktuell wird mit viel Mühe versucht, eine definierte Abstandsregel von 2.000 m für die Gebäude eines Klinikums mittels einer Ausnahme nicht für die Standorte des SKBS gelten zu lassen. Dabei ist diese Festlegung nicht sonderlich neu oder einmalig; schon im Jahr 2017 hatten GKV und DKG eine entsprechende Formulierung in einer Vereinbarung benannt, die zumindest zeitweise gültig war. Während der Weiterführung des Zwei-Standorte-Konzepts wäre Braunschweig also eventuell bereits auf eine wohlwollende Ausnahmeregelung angewiesen gewesen. Von einer solchen potentiellen Bedrohung für den bei uns angestrebten strategischen Umbau des Klinikums ist aber erst in jüngster Zeit zu hören. Auf dieses mögliche Problem hätte aber schon vor vielen Jahren mit Alternativplanungen reagiert werden müssen.

Wann hat der Aufsichtsrat des SKBS von einer 2 km-Distanzregel bei Standortdefinitionen zum ersten Mal Kenntnis erhalten?

Wann wurden bzw. werden vom Aufsichtsrat Maßnahmen veranlasst, um dauerhaft das Problem der Distanzregel für das SKBS zu lösen?

Welchen Anteil hatte die bisherige Geschäftsführung an Information bzw. Planungen zur Standortdefinitions-Problematik?     

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