Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28403-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesundheitsgefahren, Mobilitätsbarrieren und Unfallgeschehen durch winterliche Glätte (KW 1 bis 6 / 2026)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Sportdezernat; 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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26.02.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die GRÜNEN [DS 26-28403] vom 12. Februar 2026 nimmt die Verwaltung unter Einbindung der Geschäftsführung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Das Städtische Klinikum Braunschweig (skbs) führt keine detaillierte Unfallstatistik zu den witterungsbedingten Sturzunfällen im öffentlichen Raum. In den ersten sechs Wochen des Jahres 2026 wurden im skbs 447 Patientinnen und Patienten operativ behandelt. Bei 80 % ist die Behandlung auf einen akuten Unfall zurückzuführen, wobei hiervon 26 % (92 Patientinnen und Patienten) aufgrund von Schnee bzw. Eis verunfallten.
Eine statistische Auswertung der ambulanten Versorgungsfälle ist nicht möglich.
Auch nach Kenntnisstand des Rettungsdienstes der Feuerwehr liegen keine validen Informationen zur Unfallstatistik oder zu den Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung vor. Im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 15. Februar 2026 gab es insgesamt 691 dokumentierte Einsätze, bei denen der Rettungsdienst verletzungsbedingt (Hauptdiagnose) gerufen wurde. Diese Zahl weicht nicht signifikant von den Zahlen der Vorjahre ab.
Zu Frage 2:
Zur Kapazitätssteuerung des skbs werden die witterungsbedingten Herausforderungen dauerhaft evaluiert. Das skbs ist entsprechend in organisatorischer als auch in personeller Hinsicht vorbereitet, um die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Eine Anforderung von zusätzlichem Personal war für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung nicht erforderlich.
Zu Frage 3:
Die Grundversorgung älterer bzw. mobilitätseingeschränkter Personen, etwa durch ambulante Pflege-, Einkaufs- oder Bringdienste, ist in der Regel sichergestellt, muss jedoch von den Betroffenen selbst organisiert werden. Das Seniorenbüro und Einrichtungen wie Wohlfahrtsverbände, Freiwilligenagenturen bieten hierzu Beratung an und unterstützen hilfsbedürftige Personen bei der Suche nach geeigneten Hilfsangeboten. Es ist jedoch wichtig, dass solche Dienste frühzeitig kontaktiert werden.
Der Winterdienst auf Gehwegen ist im gesamten Stadtgebiet auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Der Zugang zu öffentlichen Räumen ist daher grundsätzlich gewährleistet. Eine Nutzbarkeit auch für mobilitätseingeschränkte Personen sollte möglich sein. Diesbezüglich ist eigentlich keine Verbesserung möglich, wenn alle Beteiligten ihren Pflichten beim Winterdienst nachkommen. Zudem werden die verkehrswichtigen Überwege an Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen durch die ALBA Braunschweig GmbH, den Fachbereich Stadtgrün und den Fachbereich Tiefbau und Verkehr betreut.
Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Straßenreinigung (zu der auch der Winterdienst gehört), sind keine besonderen rechtlichen Regelungen für in der Mobilität eingeschränkte Personen vorhanden. Somit gibt es keine rechtlichen Verpflichtungen einer Kommune, den Winterdienst entsprechend auszugestalten. Das müsste ggf. von anderer Stelle erfolgen.
