Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28447
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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10.03.2026
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Sachverhalt
Neben den stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Jugendhilfeausschuss weitere Mitglieder mit beratender Stimme an.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig gehört dem Jugendhilfeausschuss eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter oder eine Erzieherin oder ein Erzieher aus einer Kindertagesstätte auf Vorschlag der Stadträtin bzw. des Stadtrates, die bzw. der für das Jugendamt zuständig ist, an. Der Vorschlag hat im Benehmen mit dem Stadtelternrat der Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig zu erfolgen.
Im 4. Quartal 2025 haben die Vorstandswahlen des Stadtelternrates stattgefunden, bei denen auch die Vorstandsposition der Vertretung im Jugendhilfeausschuss neu besetzt wurde.
Frau Sindy Beister war bislang als beratendes Mitglied für den Stadtelternrat im Jugendhilfeausschuss benannt.
Die Dezernentin für Soziales, Schule, Gesundheit & Jugend, Frau Dr. Rentzsch, hat im Benehmen mit dem Stadtelternrat als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Frau Sabine Heinz vorgeschlagen.
Gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig werden die vorgeschlagenen beratenden Mitglieder durch Beschluss des Rates bestimmt.
Der Rat wird gebeten, Frau Sabine Heinz als beratendes Mitglied zu bestimmen.
