Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28351-01

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Sachverhalt

Das Entsiegelungskataster des Landes dient den niedersächsischen Kommunen zur Erfassung und Verwaltung kommunaler Entsiegelungspotenziale und wird in Form einer WebGIS-Anwendung vom Land bereitgestellt. Die Entsiegelungspotenziale basieren auf mittels Künstlicher Intelligenz und weiterer Kenngrößen automatisch ermittelten versiegelten Flächen. Neben diesen Entsiegelungspotenzialen erhalten die Kommunen die Möglichkeit, eigene Entsiegelungspotenziale digital zu erfassen und zu verwalten.

 

Das Entsiegelungskataster ist vom Land erst Mitte Februar 2026 freigegeben worden. Eine Nutzung durch die Kommunen ist für die kommenden Wochen in Aussicht gestellt worden. Die Verwaltung beabsichtigt dann, auf Grundlage des Entsiegelungskatasters sowie eigener Daten, ein effizientes und auf Kernmaßnahmen fokussiertes Entsiegelungskonzept zu erstellen.

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt als vorbereitender Bauleitplan nur die beabsichtigte allgemeine Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet nach den voraussehbaren Grundbedürfnissen dar. Bezüglich der Entwicklung von Baugebieten ist er nur ein "Plan der Möglichkeiten", da er bewusst viele Optionen einer baulichen Entwicklung bietet. Ob Baupotenziale letztlich genutzt und in welchem Grad Flächen dabei versiegelt werden, wird erst auf nachfolgenden Planungsebenen (Bebauungsplanung, Baugenehmigung) geklärt. Noch weniger steuert der Flächennutzungsplan eine mögliche Entsiegelung von Flächen. 

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 9. Februar 2026 wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Es liegen noch keine Zwischenergebnisse vor, da die Verwaltung bisher noch nicht mit den Daten arbeiten konnte.

 

Zu Frage 2:

Nein, es wird keine detaillierte Ent- bzw. Versiegelungsbilanz vorgelegt,  da der FNP keine Baurechte schafft und somit das künftige Maß der baulichen Nutzung nicht auf FNP-Ebene abgebildet werden kann. 

 

Zu Frage 3:

Im Zuge von Neuplanungen sowie der Umgestaltung von Verkehrsflächen wird das Ziel verfolgt, den Versiegelungsgrad auf ein Mindestmaß zu begrenzen und so Potenziale für Entsiegelungen zu heben. 

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Beschlüsse

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27.02.2026 - Ausschuss für Planung und Hochbau - zur Kenntnis genommen

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