Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28533
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahren und Parken in der Straßen-Wendeschleife Heideblick
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirk 322
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Beantwortung
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17.03.2026
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Sachverhalt
In der Straße Heideblick befindet sich in Höhe der Hausnrn. 19/20 (Mehrzweckhalle/Bücherei Wenden) eine Wendeschleife, die von Bussen, PKW und anderen Fahrzeugen seit jeher gegen den Uhrzeigersinn befahren wird, wie es das Rechtsfahrgebot logisch erfordert. Am rechten (äußeren) Fahrbahnrand der Schleife besteht ein eingeschränktes Halteverbot. Fahrzeuge parken deshalb häufig am linken (inneren) Rand, an der von der Schleife umschlossenen Grüninsel. (siehe Google-Maps-Fotos in der Anlage)
Am 18.02.2026 wurden nun Strafzettel an diese Fahrzeuge verteilt mit dem Hinweis (auf Nachfrage), die Insel müsse im Uhrzeigersinn umfahren werden, Die parkenden Fahrzeuge stünden demnach entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und das sei ordnungswidrig.
Zu ergänzen ist, dass es zwar keine Einbahnstraßenschilder in/an der Wendeschleife gibt, aber seit jeher alle Fahrzeuge diese Schleife gegen dem Uhrzeigersinn befahren (wie in einem Kreisverkehr). Die parkenden Fahrzeuge stehen am östwärtigen Teil der Insel senkrecht zum linken Fahrbahnrand, dann am nördlichen Teil schräg und erst im westlichen Teil (Ausfahrt) parallel zum linken (inneren) Fahrbahnrand, so dass der Parkraum optimal ausgenutzt wird.
Dies vorangeschickt erbittet der Bezirksrat folgende Auskünfte:
1. Wie (im oder gegen den Uhrzeigersinn?) darf die Wendeschleife der Straße Heideblick (Höhe Haus-Nrn.19/20) befahren und in welcher Weise (rechte oder linke Seite in Fahrtrichtung) darf dort geparkt werden?
2. Sind der Polizei und dem Parkraumüberwachungspersonal der Stadt Braunschweig diese Regelungen im vollen Umfang bekannt?
3. Inwieweit bzw. wodurch (Beschilderung, Fahrbahnmarkierungen, …) gedenkt die Stadt den Teilnehmenden am Straßenverkehr und dem Parkraumüberwachungspersonal einfach und eindeutig die Fahr- und Parkordnung in dieser Straßen-Wendeschleife zu signalisieren?
gez. Heidemarie Mundlos
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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408,1 kB
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