Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-28002-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie der Stadt Braunschweig über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern;
"FairKosten - Fördertopf Mittagsverpflegung in der Schule"
Antrag zur Vorlage 25-28002
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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10.03.2026
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Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag der Drs.-Nr. 25-28002 in der Fassung der Ergänzungsvorlage 25‑28002-03 wird wie folgt ergänzt:
1. Gesamtkonzept
Die Verwaltung wird beauftragt, die „Richtlinie der Stadt Braunschweig über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern“ („FairKosten – Fördertopf Mittagsverpflegung in der Schule“) in ein weiterzuentwickelndes Gesamtkonzept zur Sicherstellung des Grundsatzes „Kein Kind ohne Mittagessen“ einzubetten.
Dieses Gesamtkonzept soll alle bestehenden und potenziellen Unterstützungsinstrumente systematisch darstellen, aufeinander abstimmen und Versorgungslücken identifizieren. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
– Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT),
– der kommunale Fördertopf „FairKosten“,
– ergänzende städtische Mittel,
– Kooperationen mit Stiftungen, Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur*innen,
– Beiträge von Fördervereinen,
– flexible Vereinbarungen mit Caterern und Schulen im Zuge veränderter Abrechnungsstrukturen.
Ziel ist ein transparentes, niedrigschwelliges und diskriminierungsfreies System, das soziale Ausgrenzung beim Mittagessen verhindert.
2. Zeitlich befristete Notfalllösung
Im Rahmen des Gesamtkonzepts ist ein Verfahren vorzusehen, das es Schulen ermöglicht, in begründeten Einzelfällen und zeitlich befristet die Teilnahme am Mittagessen auch ohne unmittelbare Kostenbeteiligung sicherzustellen.
Diese Notfallregelung dient der Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe und soll perspektivisch darauf hinwirken, dass reguläre Unterstützungsleistungen (insbesondere BuT oder FairKosten) beantragt und in Anspruch genommen werden.
Zur Finanzierung dieser Notfallfälle werden zusätzlich 30.000 Euro pro Jahr bereitgestellt, sofern eine Finanzierung nicht durch Dritte (z. B. Stiftungen, Fördervereine oder sonstige Unterstützende) erfolgen kann.
Die Bereitstellung der Mittel ist entsprechend im jeweiligen Haushalt vorzusehen. Mit Auslaufen der bisherigen Kreditlinienregelung im laufenden Haushaltsjahr sind die hierfür bislang vorgesehenen Mittel vorrangig zur Absicherung der Notfallunterstützung einzusetzen.
3. Evaluation und Ressourcen
Die Verwaltung berichtet dem Schulausschuss bis zum Dezember 2026 über:
– die Inanspruchnahme der Notfallregelung,
– die Anzahl der erreichten Fälle,
– die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vermeidung von Ausschlüssen,
– sowie ggf. erforderliche Anpassungen des Konzepts.
Im Rahmen der Umsetzung ist zu prüfen, ob zusätzliche personelle Ressourcen zur administrativen Begleitung erforderlich sind.
Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schule, Jugendhilfeträgern an Grundschulen sowie der Schulsozialarbeit sicherzustellen, um soziale und wirtschaftliche Belastungssituationen frühzeitig erkennen und im Einzelfall angemessen reagieren zu können. Ziel ist es, auch in Fällen verdeckter oder nicht unmittelbar erkennbarer Unterstützungsbedarfe eine Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen.
Sachverhalt
Mit der Einführung des Fördertopfes „FairKosten – Fördertopf Mittagsverpflegung in der Schule“ wird ein wichtiges Instrument geschaffen, um finanziell benachteiligte Familien zu entlasten und die Teilhabe am schulischen Mittagessen zu stärken. Die anteilige Förderung für Haushalte oberhalb der BuT-Grenzen stellt einen bedeutsamen Baustein zur Umsetzung des Ratsgrundsatzes „Kein Kind ohne Mittagessen“ dar.
Gleichzeitig zeigt die praktische Erfahrung im Schulalltag, dass neben strukturellen Förderinstrumenten auch kurzfristige, situative Unterstützungsbedarfe auftreten können. Hierbei handelt es sich insbesondere um zeitlich begrenzte Einzelfälle, in denen aufgrund vorübergehender finanzieller Engpässe, verzögerter Leistungsbewilligungen oder anderer besonderer Umstände die kontinuierliche Teilnahme am Mittagessen gefährdet sein kann.
Das bestehende FairKosten-Modell ist als reguläres Förderinstrument konzipiert und setzt eine Antragstellung sowie definierte Anspruchsvoraussetzungen voraus. Es dient der strukturellen Entlastung, ist jedoch nicht ausdrücklich auf akute, kurzfristige Überbrückungssituationen ausgerichtet. Um in diesen seltenen, aber sensiblen Einzelfällen eine Unterbrechung der Mittagsverpflegung zu vermeiden, erscheint eine klar geregelte, zeitlich eng befristete Notfalllösung sachgerecht.
Vor dem Hintergrund der perspektivisch veränderten Abrechnungsstrukturen – insbesondere im Hinblick auf das Auslaufen des bisherigen Systems – ist es zudem erforderlich, flexible Verfahren zwischen Schulen, Trägern und Caterern zu entwickeln, die eine pragmatische Einzelfalllösung ermöglichen, ohne neue bürokratische Hürden zu schaffen.
Die vorgeschlagene Einbettung des Fördertopfes in ein Gesamtkonzept dient daher der systematischen Abstimmung aller Unterstützungsinstrumente (BuT, FairKosten, ergänzende Mittel Dritter, schulische Unterstützungsstrukturen). Ziel ist eine transparente Gesamtarchitektur, die sowohl strukturelle Förderung als auch eng befristete Notfallregelungen umfasst.
Die zusätzlich vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr sollen ausschließlich der Absicherung solcher befristeter Einzelfälle dienen, sofern keine Drittmittel zur Verfügung stehen. Zugleich ermöglicht eine begleitende Evaluation, Umfang und Bedarf dieser Fälle transparent darzustellen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
Damit wird der bestehende Förderansatz nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt und in ein verlässliches Gesamtsystem eingebettet, das den politischen Grundsatz „Kein Kind ohne Mittagessen“ auch in atypischen und kurzfristigen Situationen absichert.
