Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28510-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauarbeiten an der Celler Heerstraße/ Ortsdurchfahrt Watenbüttel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
11.03.2026
|
Sachverhalt
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 321 vom 24.02.2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1)
Es wurden verschiedene Verkehrsführungen während der Bauarbeiten geprüft:
a) Vollsperrung: Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke ist aufrecht zu erhalten und für ausrückende Rettungskräfte sind kurze Anfahrtswege zu ermöglichen. Daher wurde eine Vollsperrung nicht weiter verfolgt.
b) Einspurigkeit und Schleusung mittels Lichtsignalanlage (LSA): Eine Schleusung mittels LSA ist nur über eine begrenzte Streckenlänge leistungsfähig, so dass sich die Länge der möglichen Bauabschnitte reduziert und ihre Anzahl sich damit deutlich erhöht hätte. Die Baumaßnahme hätte auf diese Weise nur in einer Vielzahl von kleinen Einzel-Abschnitten gebaut werden können. Dieses hätte zu einer erheblich längeren Bauzeit mit entsprechend höheren Kosten und längerfristigen Einschränkungen in Watenbüttel geführt. Auch hätte die Qualität der Ausführung wegen einer Vielzahl von Anschlussbereichen der Baufelder untereinander gelitten.
Weiterhin zeigen die Erfahrungen aus vorherigen Maßnahmen (Leitungsbau) in der Ortsdurchfahrt Watenbüttel, dass auch bei kurzen LSA-Strecken extreme Rückstaus in beiden Fahrtrichtungen entstehen.
c) Zweispurigkeit: Für eine Zweispurigkeit reicht die vorhandene Breite der Fahrbahn nicht aus. Für eine zweispurige Lösung werden mindestens 6 m Fahrbahn zzgl. Absperrung (0,4 m Bakenfuß), Sicherheitsabstand (0,8 m) und Geschwindigkeitsaufschlag (0,3 m bei 30 km/h) benötigt. Zur Umsetzung der Baumaßnahme steht damit nicht mehr genügend Platz zur Verfügung.
d) Einbahnstraße zwischen BAB 392 und Am Grasplatz: Bei dieser Variante verbleibt genügend Breite, um den Verkehr einspurig und sicher am Baufeld vorbei zu führen und daneben ausreichend Platz zum Bauen zu haben. Die im Baustellenbereich liegenden Geschäfte und Betriebe – z.B. Bäcker, Hofladen, Tankstelle, Kiosk Lebensmittelmarkt – können durchgängig aus Richtung Innenstadt angefahren werden und sind darüber hinaus im ersten und letzten Bauabschnitt auch aus der Gegenrichtung (aus Richtung Hans-Jürgen-Straße) erreichbar. Nur während der Arbeiten im östlichen Bereich ist auch in diesem Bereich nur die Fahrt in Richtung Hans-Jürgen-Straße möglich.
Nach Prüfung und Abwägung der Varianten wurde entschieden, die Verkehrsführung mit Einbahnstraßenregelung umzusetzen. Diese Regelung ermöglicht auch einen zügigen Bauablauf.
Zu 2)
Die Planung wurde in einer Informationsveranstaltung am 09.02.2023 interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.
Anschließend erfolgte die Vorstellung der Maßnahme im Stadtbezirksrat und der Beschluss durch den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA, DS 23-20649). Damit wurden die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Stadtbezirksrat und AMTA informiert. Die Sitzungen des Stadtbezirksrates und des AMTA sind öffentlich, so dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger auch hier informieren konnten.
Mit der DS 24-24189-01 wurde dem Stadtbezirksrat der Sachstand der Maßnahme und der verschobene Baubeginn öffentlich mitgeteilt.
Es wurden im Vorfeld mehrere Gespräche mit einzelnen betroffenen Anliegern geführt. Darüber hinaus erfolgte Mitte Februar sowohl eine umfangreiche schriftliche Information aller Anlieger seitens des bauausführenden Unternehmens zur Bauabwicklung als auch ein ausführliches erläuterndes Schreiben der Stadtverwaltung.
Die Öffentlichkeit wurde sowohl über die Pressemitteilung zum Tiefbauprogramm 2025 als auch über eine Pressemitteilung explizit zu dieser Maßnahme informiert. Hierbei wurde auch die Einbahnstraßenregelung in Richtung Norden kommuniziert. Die Baumaßnahme musste dann aufgrund von unwirtschaftlichen Angeboten verschoben und ausgeschrieben werden.
Zu 3)
Es wurde eine fachkundige und leistungsfähige Baufirma beauftragt. Die Baumaßnahme wurde in ihrem Ablauf koordiniert und optimiert, um Stillstandszeiten zu vermeiden und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Ohne Einschränkungen wird eine Instandsetzung der städtischen Infrastruktur an einer so verkehrswichtigen Verbindung jedoch nicht vonstatten gehen können.
