Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28394-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Bahnhaltepunkt West
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.03.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der SPD-Fraktion, Herrn Sven Grabenhorst, vom 11.02.2026 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Aktuell erfolgt die Vorbereitung eines europaweiten Vergabeverfahrens für die bevorstehenden Planungsleistungen zur verkehrlichen Umfeldentwicklung des Haltepunktes. Das Verfahren soll in der ersten Jahreshälfte 2026 eingeleitet werden. Die im Juni 2024 beschlossene Konzeptidee (vgl. DS 24-23419) stellt dabei die Grundlage für die zu vergebene Planungsleistung dar. Die Inhalte bestehen aus der hochbaulichen Entwicklung des in der Machbarkeitsstudie (vgl. DS 24-23419) dargestellten Fahrradparkhauses und der darüber liegenden Platzfläche, sowie der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in direktem Umfeld zum geplanten Fahrradparkhaus. Der Zugang zum Haltepunkt ist über die Platzfläche auf Höhe des Knotenpunktes Friedrich-Seele-Straße/Donaustraße geplant.
Parallel dazu werden die Planungen der Deutschen Bahn AG (DB) für die Gleisverlegung und der damit einhergehenden Anpassungen der Marienberger Straße vorangetrieben. Die DB beabsichtigt den Antrag zur Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt in der zweiten Jahreshälfte 2026 einzureichen. Der Baubeginn kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau benannt werden, da dieser von der zeitlichen Festlegung auf Generalsanierungskorridore und den damit verbundenen Sperrpausen abhängt. Nach aktuellem Planungsstand von der DB wird der Baubeginn voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2030 liegen. Die Inbetriebnahme des Haltepunktes erfolgt laut der DB voraussichtlich Ende 2033.
Zu 2.:
Zur Beantwortung der Frage teilt die DB Folgendes mit: In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung (Planungsstand Mai 2024) wurde geprüft, ob die Umbaumaßnahmen an der Strecke 1910 im Rahmen des Neubaus der Vst ("Verkehrsstation") Braunschweig-West eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) darstellen und somit einen Anspruch auf Lärmvorsorge auslösen. Es zeigt sich, dass infolge des erheblichen baulichen Eingriffs Pegelerhöhungen von bis zu 1,2 dB(A) auftreten. An zwei Gebäuden (Illerstraße 21 und 22) wird die nächtliche Verkehrslärmbelastung auf 60 dB(A) erhöht bzw. oberhalb von 60 dB(A) weiter gesteigert.
Nach den Kriterien der 16. BImSchV liegt damit eine wesentliche Änderung vor, die grundsätzlich einen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen für diese Gebäude auslöst. Eine Variantenuntersuchung zu aktiven Schallschutzmaßnahmen ergab jedoch, dass diese im Hinblick auf den angestrebten Schutzzweck nicht verhältnismäßig sind. Infolge der wesentlichen Änderung besteht daher dem Grunde nach ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen für die zwei Gebäude (Illerstraße 21 und 22). Für Gebäude im Bereich der Helene-Künne-Allee sind keine Pegelerhöhungen prognostiziert worden, ein Anspruch auf Lärmvorsorge bzw. auf Schallschutzmaßnahmen besteht dort demnach nicht.
