Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28514-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung sieht Entbürokratisierung generell als wichtiges Ziel an, um Abläufe zu vereinfachen und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Schwierigkeit, Stellen zu besetzen, ist die Entbürokratisierung  notwendig, um ausreichende Personalkapazitäten für weiterhin erforderliche Tätigkeiten sicherzustellen. Unternehmen und Privatpersonen werden von unnötigem Aufwand entlastet, so dass Investitionen kosteneffizienter und schneller vorgenommen werden können.

 

Dies vorangestellt, wird die Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.02.2026 wie folgt beantwortet:

 

zu 1.

Die Verwaltung wendet im Bereich der Planungsverfahren die gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten konsequent an. So wird bei städtebaulichen Projekten regelmäßig geprüft, inwieweit zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung verbindliche Planverfahren eingesetzt werden müssen. Soweit dies erforderlich bleibt, wird der Einsatz verfahrensbeschleunigender Instrumente, wie z.B. die Anwendung des § 13a BauGB (Vereinfachtes Verfahren) geprüft. Möglichkeiten der Anwendung des im vergangenen Jahr beschlossenen „Wohnungsbauturbos“ sollen künftig genutzt werden. Hierzu wird die Verwaltung in Kürze einen Vorschlag vorlegen.

 

Laufende Planverfahren werden mittlerweile über den Anbieter Tetraeder in die erforderlichen Beteiligungsverfahren gegeben und damit eine Systematisierung und Harmonisierung bei der Einholung von Stellungnahme erreicht. Für die Einsichtnahme bei laufenden Beteiligungsverfahren stehen der Öffentlichkeit mittlerweile Kiosk-PCs zur Verfügung, über die alle erforderlichen Informationen zu den Planungen benutzerfreundlich abgerufen werden können.

 

Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren wendet die Verwaltung konsequent alle in den letzten Jahren eingeführten Maßnahmen zur Verfahrensvereinfachung an. Im Planungsrecht werden Optionen zur Befreiung schon seit längerer Zeit genutzt, um nach Möglichkeit ältere Bebauungspläne nicht ändern oder aufheben zu müssen, aber trotzdem den Interessen der Bauherrinnen und Bauherren soweit zulässig entsprechen zu können. Der Wohnungsbauturbo erweitert diese Möglichkeiten noch erheblich.

 

Die 2024 vorgenommene Änderung der Nds. Bauordnung (NBauO) hat es mit der sog. Umbauordnung deutlich vereinfacht, Bestandsgebäude umzubauen und an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Durch Nutzung dieser Option konnte bspw. die Umnutzung eines großen, leerstehenden Gebäudes in ein Wohngebäude mit geringem Verwaltungsaufwand ermöglicht werden. Der Entfall der Einstellplatznachweispflicht für Wohngebäude ist konsequent umgesetzt worden. Stattdessen erfolgt eine Beratung der Bauwilligen hinsichtlich des zu empfehlenden Mindestmaßes an Einstellplätzen.

 

Entsprechend der NBauO ist die Verwaltung seit Anfang 2022 verpflichtet, digitale Bauanträge entgegenzunehmen und gem. Online-Zugangsgesetz (OZG) bis Ende 2028 in einem vollständig digitalen Prozess ohne Medienbrüche anzubieten. Digitale Bauanträge können in Braunschweig schon seit Herbst 2021 eingereicht werden; im Gegensatz zu anderen Kommunen musste keine Fristverlängerung bis zum 01.01.2024 in Anspruch genommen werden. Alle Bauanträge (Anzeigen u.a.) werden nun schon seit Jahren digital entgegengenommen und ohne Medienbrüche digital bearbeitet und bekannt gegeben.

 

Auch die Vergabeverfahren sind nach der in 2020 erfolgten Gründung einer Zentralen Vergabestelle - ZVS - für alle größeren Beschaffungsmaßnahmen in der Stadt Braunschweig vollständig digitalisiert und damit erheblich beschleunigt worden. 

Anhand eines sogen. Übergabeprotokolls und weiterführender Informationen zu Beschaffungsmaßnahmen im Intranet können alle Bedarfsstellen auf digitalem Wege einheitlich auf aktuelle und für ihre Beschaffung erforderliche Informationen zugreifen, was den gesamten Ablauf der Beschaffung vereinfacht und beschleunigt. Die Veröffentlichung aller Beschaffungsmaßnahmen und die Kommunikation mit den Bietern erfolgt strukturiert über eine externe Vergabeplattform, so dass die an Aufträgen der Stadt Braunschweig interessierten Unternehmen klare und eindeutige Informationen auf ausschließlich digitalem Wege erhalten und insoweit verlässliche Ansprechpartner und vereinheitlichte Strukturen vorfinden. 

 

Schließlich wurde auch in Braunschweig die vom Land Niedersachsen im Jahr 2025 zugelassene Wertgrenzenerhöhung unverzüglich übernommen und damit u.a. eine Direktbeauftragung bis 20.000 €/netto durch die Bedarfsstellen ermöglicht, ohne Beteiligung der ZVS und Einhaltung der strengeren Regularien des Vergaberechts (z.B. Veröffentlichung auf der externen Plattform etc.).

 

Die Verwaltung beschleunigt und vereinfacht ihre Verwaltungsprozesse und -verfahren mit zunehmender Digitalisierung, bspw. bei Vorkaufsrechtsverfahren, Planfeststellungsverfahren oder einer KI-gestützten Koordinierung baulicher Maßnahmen, die sich derzeit in der Planung befindet.

 

Durch die Umstellung auf ein neues Fachverfahren sind in der Stelle Gewerbeangelegenheiten Anfang 2026 die Gewerbemeldungen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung) als Online-Dienstleistungen vollständig digitalisiert worden.

 

Der Fachbereich Umwelt hat in einem ständigen Verbesserungsprozess nahezu alle Erlaubnis-, Anzeige- und Genehmigungsverfahren auf elektronische Antragsverfahren umgestellt, soweit dies aufgrund aktueller Datenschutzvorgaben möglich ist. Hierfür stehen einfachste Antragsformulare bis hin zu automatisierten Verfahren auf dem Formularserver der Stadt zur Verfügung, darüber hinaus gibt es wie z. B. bei komplexeren Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zentral vom Land zur Verfügung gestellte Online-Anträge, welche elektronisch an die Immissionsschutzbehörden übersandt werden.

 

zu 2.

In den Baugenehmigungsverfahren wird die Anzahl und Dauer der Verfahren erfasst und ausgewertet. Durch die erweiterte Freistellung von kleineren Bauvorhaben bzw. die Anwendung des Bauanzeigeverfahrens wird zwar die Zahl der Bauanträge und damit auch die Bürokratielast für die Bauwirtschaft abgesenkt. Die Verfahrensdauer der verbleibenden Genehmigungsverfahren erhöht sich dadurch tendenziell jedoch, da der Anteil größerer komplexer Verfahren zunimmt. Die Zahl der über die ZVS laufenden Vergabeverfahren wird ebenfalls ermittelt.

 

Zudem gibt es u.a. über das Ideen- und Beschwerdemanagement vielfältige Möglichkeiten, Rückäußerungen über Bearbeitungszeiten oder -qualität zu geben. Weitere Kennzahlen nutzt die Verwaltung nicht.

 

Rückmeldungen der gewerblichen oder privaten Antragsteller direkt oder im Rahmen von Antragskonferenzen werden, sofern sinnvoll und zulässig regelmäßig berücksichtigt und Antragsformulare werden entsprechend verbessert. Die Bearbeitungszeiten liegen in aller Regel unterhalb gesetzlich vorgegebener Fristen, auch bei verkürzten Verfahrenszeiten im Rahmen von Beschleunigungsgesetzen. Routineanträge wie z. B. geräuschintensive Nachtarbeiten auf Baustellen werden regelmäßig innerhalb weniger Tage bearbeitet.

 

Im Rahmen der Genehmigung von Fördermitteln aus dem Fördertopf für regenerative Energien wurde eine Umfrage bei den Antragstellern zur Zufriedenheit und zu Verbesserungswünschen gemacht (Drucksachen-Nr. 24-24746). Die Umfrage erhebt Daten zur Zufriedenheit im Förderprozess, Hintergrund­informationen wie Eigentums- oder Mietverhältnisse der Antragstellenden sowie deren Bruttojahreseinkommen. Ziel ist es, die Erkenntnisse zur Optimierung des Förderprogramms und zur Verbesserung interner Abläufe zu nutzen.

 

Zu teils erheblichen Verzögerungen kommt es in aller Regel durch unvollständige Antragsunterlagen, fehlende Gutachten sowie durch Rechtsmittel Dritter, welche nach der Genehmigung eingereicht werden. Aktuelles Beispiel sind hier das gute Dutzend an Widersprüchen zur Genehmigung des Repowern von vier Windenergieanlagen und der zu erwartenden Klageeinreichung.

 

zu 3.
Die Verwaltung steht regelmäßig im Austausch mit ihren Partnern und Kunden. Dabei werden gegenseitig Rückmeldungen ausgetauscht und Verbesserungspotentiale reflektiert. Diese fließen in Prozessoptimierungen ein.

Zudem werden derzeit neue Gesprächsrunden zu einzelnen Schwerpunktthemen initiiert, im Bereich des Baudezernates bspw. mit dem Bund Deutscher Architekten zum Thema Bebauungspläne.

 


 

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