Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28511-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Der Räum- und Streuplan für sämtliche Straßen der 1. und 2. Priorität, die von ALBA BS im Auftrag der Stadt bei winterlichen Wetterbedingungen geräumt und/oder gestreut werden, ist seit mehreren Jahren im städtischen Geoportal FRISBI für jede Bürgerin und jeden Bürger online einsehbar. Gleiches gilt für die 120 km Radwege, die ALBA BS winterdienstlich behandelt.

 

Darüber hinaus sind in dieser digitalen Karte rund 200 km Gehwege an mehr als 1000 städtischen Liegenschaften abgebildet, bei denen die Stadt in Eigenregie bzw. mittels beauftragter externer Winterdienstleister den Räum- und Streudienst durchführt. Ergänzend sind sämtliche Strecken und Flächen auf städtischen Grundstücken wie bspw. Schulhöfen aufgeführt, die seitens der Stadt winterdienstlich behandelt werden ebenso wie sämtliche Kreuzungsbereiche und verkehrswichtigen Überwege und Brücken/Treppenanlagen, die geräumt und gestreut werden.

 

Die betreffende digitale Übersichtskarte kann über die Übersichtsseite des Geoportals FRISBI sowohl in einer desktop-optimierten Sicht als auch in einer mobilen Ansicht aufgerufen werden.

 

Insofern gibt es das in der Anfrage thematisierte digitale Angebot schon.

 

Die Verwaltung beabsichtigt nicht, Echtzeitdaten über den aktuellen Stand der Räum- und Streuaktivitäten im Einsatzfall von mehreren hundert Einsatzkräften im Winterdienst online zur Verfügung zu stellen, da nicht erkennbar ist, welcher Nutzen sich für die Bürgerschaft hieraus ergeben könnte. Zudem wäre hierfür ein umfangreiches technisches Equipment und die erforderliche Software kostenträchtig bei ALBA BS, der Stadt und diversen Fremddienstleistern anzuschaffen. Darüber hinaus wären Datenschutzaspekte und personalrechtliche bzw. mitbestimmungspflichtige Fragestellungen zu prüfen, da hierdurch dem Grunde nach eine Verhaltenskontrolle der Beschäftigten von ALBA BS, der Stadt sowie von beauftragten sonstigen Fremddienstleistern möglich wäre. 


Zu Frage 2 und 3:

 

Siehe Antwort zu Frage 1.
 

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