Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26682-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zebrastreifen im Bereich der Bushaltestelle Trierstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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11.03.2026
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Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 29.10.2025 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, an geeigneter Stelle in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle „Trierstraße“ in Lehndorf eine Querungsmöglichkeit in Form eines Zebrastreifens zu errichten, damit beide Bushaltestellen gefahrenfrei erreicht werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) ist unzulässig und kann daher nicht erfolgen.
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Die Anordnung eines FGÜ setzt u. a. voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt.
Die Verwaltung hat hierzu eine Erhebung auf der Saarbrückener Straße, in Höhe der Bushaltestelle „Trierstraße“, am 03.12.2025 in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr sowie am 03.03.2026 in der Zeit von 07.00 - 09.00 Uhr vorgenommen. Die Zählungen wurden im Zeitraum des höchsten erwarteten Fußverkehrsaufkommens durchgeführt. Ursächlich hierfür ist das Zusammentreffen von Berufs- und Anwohnerverkehr, insbesondere bedingt durch lokale Unternehmen und das benachbarte Seniorenheim.
In der Zählung am 03.12.2025 lag das Stundenmaximum im Zeitraum von 14.45 - 15.45 Uhr bei lediglich 15 Fußgängerinnen und Fußgängern. Am 03.03.2026 lag das Stundenmaximum im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr. Hier querten 16 Fußgängerinnen und Fußgänger den in Rede stehenden Bereich. Eine hinreichende Bündelung ist somit nicht gegeben.
Darüber hinaus hat die Verwaltung bauliche Alternativen sowie die Einrichtung einer Lichtsignalanlage mit folgendem Ergebnis überprüft:
Die Saarbrückener Straße weist in dem betreffenden Abschnitt lediglich eine Breite von ca. 6,50 m auf. Für die Einrichtung einer Querungsinsel wäre in diesem Fall jedoch eine Straßenbreite von mindestens 8,50 m notwendig. Eine Aufweitung der Straße ist im genannten Bereich aufgrund der zu geringen Nebenflächen ebenfalls nicht möglich. Darüber hinaus befinden sich in diesem Abschnitt zahlreiche Grundstückszufahrten, die die Herstellung einer Querungshilfe oder eines vorgezogenen Seitenraums (einseitige Einengung) nicht zulassen.
Aus den genannten Gründen bestehen hier keine baulichen Alternativen.
Für die Einrichtung einer Lichtsignalanlage gelten in der Planung und Umsetzung wesentlich höhere Anforderungen und Voraussetzungen als im Vergleich zu einem Fußgängerüberweg. Angesichts der geringen Anzahl erhobener Fußgängerquerungen wird die Errichtung einer Lichtsignalanlage nicht weiterverfolgt.
