Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-26495-01

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Sachverhalt

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 112 vom 01.10.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Straße Am Soolanger die Einführung einer Tempo-30-Regelung zu prüfen und umzusetzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Straße Am Soolanger dient überwiegend der Erschließung der anliegenden Wohngebäude und Kleingärten. Aktuell wird sie aufgrund der Sperrung des Bahnübergangs Grünewaldstraße vermehrt vom Fuß- und Radverkehr als Umleitung zwischen Berliner Straße und Grünewaldstraße genutzt. Unabhängig davon sind die Anforderungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone gemäß § 45 Abs. 1 c StVO in der Straße Am Soolanger erfüllt. Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wird insbesondere für den Fuß- und Radverkehr die Verkehrssicherheit verbessern und gleichzeitig einen Beitrag zur Erhöhung der Aufenthalts- und Wohnqualität schaffen. Verkehrliche Nachteile entstehen dadurch nicht.

 

Die Verwaltung wird die Tempo-30-Zone mit der entsprechenden Beschilderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt einrichten.

 

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