Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

„Die als Anlage beigefügte „Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungs­gebietes der Schunter im Bereich zwischen der östlichen Stadtgrenze und dem Borwall“ einschließlich der anliegenden Karten wird beschlossen.“

 

 

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Sachverhalt

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm beschließt ausschließlich der Rat über Verordnungen.

Im Mai 2021 hat das Land Niedersachsen das Überschwemmungsgebiet der Schunter für das Stadtgebiet vorläufig gesichert (Mitteilung 21-16289 vom 09.06.2021). Die Verwaltung hat auf der Grundlage der vom Land erstellten Arbeitskarten das Überschwemmungsgebiet der Schunter im Stadtgebiet durch eine entsprechende Verordnung neu festzusetzen. Damit kommt die Verwaltung hier der Vorgabe durch das Land Niedersachsen nach.

Im vergangenen Jahr wurde bereits ein erster Teilbereich des Überschwemmungsgebietes der Schunter zwischen der westlichen Seite des Bienroder Weges und der westlichen Stadtgrenze festgesetzt (siehe Vorlage 25-25928).

 

Für den jetzt bearbeiteten Teilbereich zwischen der östlichen Stadtgrenze und dem Borwall erfolgt die Festsetzung entsprechend den Vorgaben des § 76 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 115 Niedersächsisches Wassergesetz.

 

Die Begrenzung bis zum Borwall erfolgte, da die Schunter zwischen Borwall und Bienroder Weg in diesem Jahr renaturiert wird. Der Abfluss bei Hochwasser kann damit an den Engstellen an der Bevenroder Straße und am Bienroder Weg verbessert werden (siehe Vorlage 25-25225). Für die Schuntersiedlung östlich des Bienroder Wegs erarbeitet die Verwaltung zudem eine Hochwasserschutzmaßnahme, die im besiedelten Bereich eine Verkleinerung des Überschwemmungsgebiets möglich machen wird.

 

 

Die Renaturierung und die Hochwasserschutzmaßnahme wirken sich nicht auf das festzusetzende Überschwemmungsgebiet zwischen der östlichen Stadtgrenze und dem Borwall aus.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Verordnungsverfahrens erfolgte am 11. November 2025 in der Braunschweiger Zeitung und im Internet. Der Verordnungsentwurf und die dazu gehörenden Karten wurden vom 19. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 öffentlich ausgelegt und zeitgleich im Internet veröffentlicht.

 

Gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes konnten bis zum 20. Januar 2026 Einwendungen erhoben werden. Neben den Betroffenen wurden die anerkannten Naturschutzvereinigungen und die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

 

Der Erörterungstermin fand am 11. Februar 2026 statt. Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden mit den Einwendenden und den Trägern öffentlicher Belange erörtert. Der Umgang mit den Einwendungen ist in der anliegenden Niederschrift transparent dargelegt. Gründe, den ausgelegten Verordnungsentwurf anzupassen, haben sich aus der Erörterung nicht ergeben.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise