Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28555

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. wird  ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 120.000,00 € für den Betrieb seiner Geschäftsstelle und die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend für das Jahr 2026 gewährt.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

 

Die Stadt Braunschweig kann dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. (SSB) gemäß Ziffer 3.5 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig auf Antrag eine Zuwendung für den Betrieb der Geschäftsstelle sowie zu den Personal- und Sachkosten der Sportjugend im Rahmen einer institutionellen Förderung gewähren.

 

Mit Schreiben vom 20. Februar 2026 hatte der SSB für das Jahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 120.000,00 € beantragt.

 

Der beantragte Gesamtzuschuss für das laufende Jahr setzt sich nach Angaben des SSB wie folgt zusammen:

 

-          Betrieb der Geschäftsstelle des SSB       86.000,00 €

 

-          Personal- und Sachkosten der Sportjugend    34.000,00 €

 

Der Zuschussbedarf hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 5.000,00 € verringert. Eine weitere Absenkung in den Folgejahren ist geplant.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem SSB einen Zuschuss in Höhe von bis zu 120.000,00 € für den Betrieb seiner Geschäftsstelle und die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend für das Jahr 2026 im Rahmen einer institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.

 

Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendung sind im städtischen Doppelhaushalt 2025/26 eingeplant.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.04.2026 - Sportausschuss - ungeändert beschlossen

Erläuterungen und Hinweise