Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28605

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 45.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen im Jahr 2026 gewährt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

Gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt u. a. für ein vom jeweiligen Sportfachverband anerkanntes Leistungszentrum auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50,00 % der zuschussfähigen Kosten gewähren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat.

Der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. (BTSC) hat für das Jahr 2026 einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 45.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen in der Böcklerstraße 219, 38102 Braunschweig beantragt.

Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht der BTSC für das Jahr 2026 von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 100.992,00 € aus.

Aufgrund zahlreichen Kostensteigerungen in den letzten Jahren (u. a. einer Erhöhung der Energiekosten um rd. 50,00 %) hat der BTSC schon im Vorjahr nach diversen Gesprächen mit der Verwaltung ein Kosteneinsparprogramm vorgelegt, in dem der Verein zahlreiche Maßnahmen zur Kostensenkung bzw. Einnahmeerhöhung geplant hat. Zusätzlich wurden diverse weitere Kostenoptimierungspotenziale, wie schon dargestellt (vgl. DS 25-25348), identifiziert. Inzwischen konnten u. a. eine Teiluntervermietung realisiert und zudem weitere Einsparungen umgesetzt werden. Der Verein ist zuversichtlich in diesem und den Folgejahren die Kosten- und Einnahmesituation weiter zu optimieren.

Die Verwaltung schlägt vor dem BTSC einen Zuschuss in Höhe von bis zu 45.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums im Jahr 2026 zu gewähren. Dieser Zuschuss dient zur Anteilsfinanzierung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 100.992,00 € (44,56 %) im Jahr 2025.

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.

 

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Beschlüsse

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27.04.2026 - Sportausschuss - ungeändert beschlossen

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