Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28574
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportanlage Rautheim: Übernahme des Vereinsheims
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.04.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage DS-Nr. 23-20318, welche die Rückgabe der Sportanlage Rautheim, Braunschweiger Straße 9, an die Stadt ab dem 01.01.2023 regelt, wird nunmehr das zweite Vereinsgebäude, das sich ebenso auf der Sportanlage befindet, nebst Containern rückwirkend ab dem 01.02.2026 durch die Stadt Braunschweig übernommen.
Die Übernahme dieses Gebäudes wurde aufgrund eines bis 31.01.2026 bestehenden Gastronomie-Mietvertrages bei der Rückgabe der Sportanlage auf einen späteren Zeitpunkt (01.02.2026) festgelegt.
Das nicht unterkellerte, eingeschossige Gebäude wurde durch den FC Sportfreunde 1920 Rautheim e.V. (Verein) im Jahr 1989 unter Einbeziehung von städtischen Zuschussmitteln errichtet. Es besteht aus einem Kabinentrakt mit Duschen und Umkleidekabinen, dem Vereinsheim mit angrenzendem Küchen- und Lagerbereich sowie einem WC-Bereich. Das Gebäude verfügt über keine eigene Heizungsanlage und ist an das benachbarte städtische Sportfunktionsgebäude angebunden. Ein Wertermittlungsgutachten ergibt einen aktuellen Ertragswert in Höhe von 190.000,00 EUR. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an dem zu übernehmenden Vereinsheim nebst Containern werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchgeführt.
Die entschädigungsfreie Übernahme des Vereinsheims durch die Stadt wird vertraglich geregelt und ist mit dem Verein abgestimmt. Der Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt und beinhaltet eine Inventarliste der im Vereinseigentum verbleibenden Gegenstände.
Im Anschluss möchte der FC Sportfreunde 1920 Rautheim e.V. Teile des Gebäudes (ohne Umkleide- und Duschtrakt) weiterhin als Vereinskantine nutzen. Hierzu wird die Verwaltung einen entsprechenden Mietvertrag mit dem Verein abschließen.
Die Verwaltung schlägt die Zustimmung zum Vertrag über die Übernahme des Vereinsheims vom FC Sportfreunde 1920 Rautheim e.V. vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
168,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
105,4 kB
|
