Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28612
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) - Stellungnahme der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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29.04.2026
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau ergibt sich aus § 76 Abs. 2. Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 Buchst. b der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Diese Zuständigkeitsnorm behandelt zwar die Zustimmung zu städtischen Stellungnahmen in nicht-verkehrlichen und nicht-umweltrechtlichen Planfeststellungs-verfahren, wird aber in diesem Fall erneut sinnentsprechend für die Zustimmung zur Stellungnahme zum RROP-Entwurf angewendet.
Verfahrensstand und Beteiligung
Am 29. Januar 2026 hat der RGB das Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) öffentlich bekannt gemacht. Die Auslegung des RROP-Entwurfs begann am 12. Februar 2026. Die Stadt Braunschweig kann im Rahmen der Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) hierzu Stellung nehmen. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme endete regulär am 08. April 2026.
Aufgrund der erforderlichen Beschlussfassung durch politische Gremien wurde eine Fristverlängerung beantragt und bis zum 05. Mai 2026 gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die städtische Stellungnahme zunächst fristgerecht und vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung eingereicht wird.
Dies bedeutet, dass die angehängte, von der Verwaltung freigegebene Fassung als vorläufige Stellungnahme bis zum 08. April 2026 an den RGB übermittelt wurde. Etwaige Ergänzungen, die durch politische Gremien beschlossen werden, können bis zum 05. Mai 2026 nachgereicht werden.
Planungsvorhaben
Der RGB beabsichtigt mit der RROP-Neuaufstellung, die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den Großraum Braunschweig zu aktualisieren. Diese sind von der Stadt Braunschweig bei ihren Planungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Der vorliegende Entwurf enthält sowohl neue zeichnerische Festlegungen für das Stadtgebiet als auch textliche Änderungen, die für die zukünftige städtische Entwicklung von Bedeutung sein können. Die vorgebrachten Ergänzungen aus dem ausgelegten RROP-Entwurf zielen im Wesentlichen darauf ab, eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Entwicklungsrichtung der Region zu gewährleisten.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden verwaltungsintern unter Beteiligung der fachlich zuständigen Organisationseinheiten geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung, einschließlich identifizierter Ergänzungsbedarfe – u. a. hinsichtlich der Siedlungsentwicklung, des Denkmalschutzes und des Klimaschutzes – sind in die Stellungnahme der Stadt Braunschweig eingeflossen.
Die Stadt Braunschweig regt insbesondere an, die kommunale Planungshoheit des Oberzentrums Braunschweig stärker zu berücksichtigen.
Stellungnahme der Stadt Braunschweig
Die vorläufige Stellungnahme der Stadt Braunschweig ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Anlagen zur Stellungnahme sind der Vorlage ebenfalls als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Stellungnahme sind in den Anlagen 4 und 5 sowohl die Beschreibende als auch die Zeichnerische Darstellung des RROP-Entwurfs zu finden. Die Legende zur Zeichnerischen Darstellung ist in Anlage 6 enthalten.
Fazit
Die Verwaltung steht einigen vom RGB vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich positiv gegenüber, bittet jedoch um Berücksichtigung der angebrachten Änderungswünsche bzw. fordert Anpassungen und empfiehlt daher, im Rahmen der Beteiligung die beigefügte Stellungnahme (siehe Anlage 1) abzugeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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417,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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11,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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561,6 kB
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