Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28612

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stellungnahme der Stadt Braunschweig wird dem Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) im Rahmen der Beteiligung zur Auslegung des Entwurfs des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) übermittelt.

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau ergibt sich aus § 76 Abs. 2. Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 Buchst. b der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Diese Zuständigkeitsnorm behandelt zwar die Zustimmung zu städtischen Stellungnahmen in nicht-verkehrlichen und nicht-umweltrechtlichen Planfeststellungs-verfahren, wird aber in diesem Fall erneut sinnentsprechend für die Zustimmung zur Stellungnahme zum RROP-Entwurf angewendet. 

 

Verfahrensstand und Beteiligung

Am 29. Januar 2026 hat der RGB das Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) öffentlich bekannt gemacht. Die Auslegung des RROP-Entwurfs begann am 12. Februar 2026. Die Stadt Braunschweig kann im Rahmen der Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) hierzu Stellung nehmen. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme endete regulär am 08. April 2026.

 

Aufgrund der erforderlichen Beschlussfassung durch politische Gremien wurde eine Fristverlängerung beantragt und bis zum 05. Mai 2026 gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die städtische Stellungnahme zunächst fristgerecht und vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung eingereicht wird.

 

Dies bedeutet, dass die angehängte, von der Verwaltung freigegebene Fassung als vorläufige Stellungnahme bis zum 08. April 2026 an den RGB übermittelt wurde. Etwaige Ergänzungen, die durch politische Gremien beschlossen werden, können bis zum 05. Mai 2026 nachgereicht werden.

 

Planungsvorhaben

Der RGB beabsichtigt mit der RROP-Neuaufstellung, die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den Großraum Braunschweig zu aktualisieren. Diese sind von der Stadt Braunschweig bei ihren Planungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

 

Der vorliegende Entwurf enthält sowohl neue zeichnerische Festlegungen für das Stadtgebiet als auch textliche Änderungen, die für die zukünftige städtische Entwicklung von Bedeutung sein können. Die vorgebrachten Ergänzungen aus dem ausgelegten RROP-Entwurf zielen im Wesentlichen darauf ab, eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Entwicklungsrichtung der Region zu gewährleisten.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden verwaltungsintern unter Beteiligung der fachlich zuständigen Organisationseinheiten geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung, einschließlich identifizierter Ergänzungsbedarfe – u. a. hinsichtlich der Siedlungsentwicklung, des Denkmalschutzes und des Klimaschutzes – sind in die Stellungnahme der Stadt Braunschweig eingeflossen.

 

Die Stadt Braunschweig regt insbesondere an, die kommunale Planungshoheit des Oberzentrums Braunschweig stärker zu berücksichtigen.

  

Stellungnahme der Stadt Braunschweig

Die vorläufige Stellungnahme der Stadt Braunschweig ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Anlagen zur Stellungnahme sind der Vorlage ebenfalls als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt.

 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Stellungnahme sind in den Anlagen 4 und 5 sowohl die Beschreibende als auch die Zeichnerische Darstellung des RROP-Entwurfs zu finden. Die Legende zur Zeichnerischen Darstellung ist in Anlage 6 enthalten.

 

Fazit

Die Verwaltung steht einigen vom RGB vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich positiv gegenüber, bittet jedoch um Berücksichtigung der angebrachten Änderungswünsche bzw. fordert Anpassungen und empfiehlt daher, im Rahmen der Beteiligung die beigefügte Stellungnahme (siehe Anlage 1) abzugeben.

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