Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28596
Grunddaten
- Betreff:
-
Oberbauform für die Erneuerung der Gleisanlagen an den Rampenbauwerken über die A2
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
|
Anhörung
|
|
|
|
14.04.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
Vorberatung
|
|
|
●
Bereit
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Bereit
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG. Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.05.2012 folgenden Vorbehaltsbeschluss gefasst: „Bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen von Stadtbahnstrecken mit eigenem Gleiskörper entscheidet der Rat in jedem Einzelfall darüber, ob die Strecke als Rasengleis, eingepflastert oder als Schottergleis ausgeführt wird. Vor der Entscheidung sind die Kosten und die Zuschussfähigkeit zu ermitteln.“
Hintergrund
Die Braunschweiger Verkehrs GmbH (BSVG) muss die Gleise auf den Rampen und der Brücke über die A2 sanieren und hat um die Herbeiführung eines Ratsbeschlusses zur Wahl des Gleisoberbaus gebeten (Anlage 2).
Planung, Oberbauform
Der Planungsbereich umfasst die Brücke über die A2 und die zu ihr führenden Rampen (Anlage 1). Im Bestand sind die Rampen mit Schottergleis ausgeführt, die Brücke mit Pflastereindeckung. Die BSVG plant eine bestandsnahe Sanierung und schlägt eine Beibehaltung der vorhandenen Oberbauformen vor.
Option Rasengleis
Auf der Brücke ist aufgrund der vorhandenen Konstruktion ein Rasengleis technisch nicht umsetzbar. Die Rampen könnten mit Rasengleis gebaut werden. Die BSVG und die Verwaltung stimmen aber darin überein, dass sowohl die zu erwartenden Mehrkosten als auch die Örtlichkeit gegen eine Umsetzung sprechen.
Anders als etwa in Wohn- oder Innenstadtlagen ist der ästhetische Mehrwert von Rasengleis im hier betroffenen Bereich eher von geringer Relevanz. Durch die unmittelbare Nähe zur Autobahn ist der schallmindernde Effekt nicht als Mehrwert zu betrachten.
Die zu erwartenden Mehrkosten im Bau eines Rasengleises im Vergleich zu der bestandsnahen Sanierung beziffert die BSVG mit etwa 631.000 €. Aus den genannten Gründen ist es nicht attraktiv, diese Summe zusätzlich auszugeben, um einen vergleichsweise geringen Mehrwert zu erzielen. In der Unterhaltung entstünden gegenüber der Variante Schottergleis keine zusätzlichen Kosten.
Finanzierung
Die Kosten für die beschriebene Sanierung der Gleisanlagen trägt die BSVG. Eine Finanzierung der Mehrkosten für das Rasengleis ist im städtischen Haushalt nicht eingeplant. Eine Förderung der Variante Rasengleis durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) ist aufgrund der Standortbedingungen des Planungsbereiches im vorliegenden Fall nicht zu erwarten.
Realisierung
Die Sanierung ist für 2028 vorgesehen.
Klimawirkungsprüfung
Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der Planung um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Check-Liste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage 3 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
490,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
165,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
53,6 kB
|
