Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Den Gleisoberbauformen für die Sanierung der Rampen (Schottergleis) und der Brücke über die A2 (Pflastereindeckung) wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

Beschlusskompetenz 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG. Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.05.2012 folgenden Vorbehaltsbeschluss gefasst: „Bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen von Stadtbahnstrecken mit eigenem Gleiskörper entscheidet der Rat in jedem Einzelfall darüber, ob die Strecke als Rasengleis, eingepflastert oder als Schottergleis ausgeführt wird. Vor der Entscheidung sind die Kosten und die Zuschussfähigkeit zu ermitteln.“

 

Hintergrund

Die Braunschweiger Verkehrs GmbH (BSVG) muss die Gleise auf den Rampen und der Brücke über die A2 sanieren und hat um die Herbeiführung eines Ratsbeschlusses zur Wahl des Gleisoberbaus gebeten (Anlage 2).

 

Planung, Oberbauform

Der Planungsbereich umfasst die Brücke über die A2 und die zu ihr führenden Rampen (Anlage 1). Im Bestand sind die Rampen mit Schottergleis ausgeführt, die Brücke mit Pflastereindeckung. Die BSVG plant eine bestandsnahe Sanierung und schlägt eine Beibehaltung der vorhandenen Oberbauformen vor.

 

Option Rasengleis

Auf der Brücke ist aufgrund der vorhandenen Konstruktion ein Rasengleis technisch nicht umsetzbar. Die Rampen könnten mit Rasengleis gebaut werden. Die BSVG und die Verwaltung stimmen aber darin überein, dass sowohl die zu erwartenden Mehrkosten als auch die Örtlichkeit gegen eine Umsetzung sprechen.

 

Anders als etwa in Wohn- oder Innenstadtlagen ist der ästhetische Mehrwert von Rasengleis im hier betroffenen Bereich eher von geringer Relevanz. Durch die unmittelbare Nähe zur Autobahn ist der schallmindernde Effekt nicht als Mehrwert zu betrachten.

 

Die zu erwartenden Mehrkosten im Bau eines Rasengleises im Vergleich zu der bestandsnahen Sanierung beziffert die BSVG mit etwa 631.000 €. Aus den genannten Gründen ist es nicht attraktiv, diese Summe zusätzlich auszugeben, um einen vergleichsweise geringen Mehrwert zu erzielen. In der Unterhaltung entstünden gegenüber der Variante Schottergleis keine zusätzlichen Kosten.

 

Finanzierung

Die Kosten für die beschriebene Sanierung der Gleisanlagen trägt die BSVG. Eine Finanzierung der Mehrkosten für das Rasengleis ist im städtischen Haushalt nicht eingeplant. Eine Förderung der Variante Rasengleis durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) ist aufgrund der Standortbedingungen des Planungsbereiches im vorliegenden Fall nicht zu erwarten.

 

Realisierung

Die Sanierung ist für 2028 vorgesehen.

 

Klimawirkungsprüfung

Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der Planung um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Check-Liste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage 3 beigefügt.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise