Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28595

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gleisoberbauform Schottergleis für die Gleiserneuerung an der Wendeschleife Heideblick wird beschlossen.

 

  1. Sollte die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) wider Erwarten als Oberbauform ein Rasengleis fördern, wird dieses in dem in Anlage 1 (Lageplan) entsprechend dargestellten Bereichen umgesetzt.

 

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Sachverhalt

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG. Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.05.2012 folgenden Vorbehaltsbeschluss gefasst: „Bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen von Stadtbahnstrecken mit eigenem Gleiskörper entscheidet der Rat in jedem Einzelfall darüber, ob die Strecke als Rasengleis, eingepflastert oder als Schottergleis ausgeführt wird. Vor der Entscheidung sind die Kosten und die Zuschussfähigkeit zu ermitteln.“

 

Hintergrund

Die Braunschweiger Verkehrs GmbH (BSVG) muss die Gleise an der Wendeschleife Heideblick sanieren und hat um die Herbeiführung eines Ratsbeschlusses zur Wahl des Gleisoberbaus gebeten.

 

Planung, Oberbauform

Die Gleisanlagen der Wendeschleife werden bestandsnah saniert und die Haltestelle barrierefrei ausgebaut. Dabei soll der Umbauaufwand möglichst gering gehalten werden. Ein weiteres Ziel der Planung ist eine Verbesserung des Schallschutzes zugunsten der anliegenden Wohnbebauung. Daher wird in allen Bereichen, die nicht mit Fahrzeugen befahren werden müssen und außerhalb von Weichen oder Haltestellen liegen, die schallharte Betoneindeckung ausgebaut. Die neue Eindeckung kann als Rasen- oder Schottergleis ausgeführt werden. 

 

Option Rasengleis

Rasengleis ist neben seinem ästhetischen Mehrwert aufgrund des entsiegelnden Effekts und der hohen Lärmschutzwirkung in Bereichen mit viel Wohnbebauung grundsätzlich erstrebenswert. Es wird daher für die Wendeschleife Heideblick von der BSVG und der Verwaltung als sinnvoll erachtet.

 

Gegenüber der Schottereindeckung ist ein Rasengleis im Bau teurer. Im vorliegenden Projekt hat die BSVG für ein Rasengleis in einer Ausführung ähnlich der in der Kurt-Schumacher-Straße Mehrkosten von ca. 352.000 € ermittelt. 

 

In der Unterhaltung werden Rasen- und Schottereindeckung mittlerweile mit gleichen Kosten geschätzt, da die Unterhaltung von Schottergleisen aufwendiger geworden ist. 

 

Die Mehrkosten für Rasengleis können nur finanziert werden, wenn sie durch die LNVG gefördert wird. Ob diese Förderung im vorliegenden Falle erfolgt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar.

 

Wenn die Variante Rasengleis nicht realisiert werden kann, werden die im Übersichtsplan (Anlage 1) grün dargestellten Flächen stattdessen mit einer Schottereindeckung ausgeführt. 

 

Finanzierung

Die Kosten für die beschriebene Sanierung der Gleisanlagen trägt die BSVG. 

 

Die BSVG wird bei der LNVG die Förderung der Baumaßnahme mit Rasengleis beantragen. Sollte die LNVG wider Erwarten ein Rasengleis fördern, wird anstelle des Schottergleises der Gleisoberbau als Rasengleis realisiert.

 

Eine Finanzierung der kompletten Mehrkosten für das Rasengleis ist im städtischen Haushalt nicht eingeplant. Im Falle einer Förderung durch die LNVG kann die Komplementärfinanzierung in Höhe von 10 % der Mehrkosten aus dem Projekt 5S.660017 Stadtbahnbau/Folgemaßnahmen finanziert werden.

 

Realisierung

Die Sanierung der Wendeschleife soll in 2028 erfolgen.

 

Klimawirkungsprüfung

Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der Planung um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Check-Liste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise