Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28432-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die CDU/FDP-Gruppe beantragte am 16.02.2026 für die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates 322 die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Verkehrssituation im Stadtbezirk 322“. Die Beratung dieses Antrages erfolgte am 17.03.2026 und wurde wie folgt geändert beschlossen:

"Der Stadtbezirksrat 322 beschließt,

  • die Aufnahme des Tagesordnungspunktes zur Verkehrssituation im Stadtbezirk 322
  • die Möglichkeit zu prüfen, ob vor der Physiopraxis, Eichendorffstraße 1, eine auf zwei Stunden befristete Parkregelung in der Zeit von 8–18 Uhr eingerichtet werden kann (Einrichtung einer 4-Parkplätze-Zone).
  • im Rahmen der nächsten Bezirksratssitzung eine Besprechung unter Beteiligung der Verwaltung (Dez. III und Dez. II) durchzuführen sowie konkrete Antworten im Nachgang der schriftlichen Stellungnahme zu erhalten.”
     

Zusätzlich sind folgende Protokollnotizen ergangen:

 

“Ergänzung zum Punkt 1 Radwege unter 1e):

1e) Regelmäßiger Grünschnitt auf Radwegen entlang der Stadtbahn sowie Entfernung des Schnittguts von den Gehwegen.

 

Ergänzung zum Punkt 4 Thune; 4b):

4b) Freiflächen-PV-Anlagen: Sämtliche aktuellen Wegeverbindungen im Bereich des geplanten Freiflächen-PV-Bereichs sind für Fußgänger und Radfahrende zu erhalten.

Die Vorlage wird unter 1e) und Punkte 4b) ergänzt. Der Punkt 6a) wird gestrichen.”

 

Stellungnahme der Verwaltung

Zu den im Beschluss, im Sachverhalt des Antrages und in den Protokollnotizen aufgeführten Punkten gibt die Verwaltung folgende Informationen:

 

Themen aus dem Beschlusstext:

Parkregelung vor der Physiopraxis Eichendorffstraße

Vor der Eichendorffstraße 1-2 besteht die Möglichkeit für vier Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum zu parken. Die Verwaltung folgt der Anregung und wird für diese 4 Parkplätze eine Parkscheibenregelung für bis zu 2 Std. in der Zeit von Mo.-Fr. von 8:00-18:00 Uhr anordnen.


Themen aus dem Sachverhalt des Antragstextes inklusive der Protokollnotizen:

 

1.  Radwege

 

a. Sanierung zwischen Thune und Harxbüttel: Dieser Radweg müsste öfter vom Grasbewuchs freigeschoben werden, um die Fahrbreite zu erhalten.

 

Die Ränder des Radwegs sind teilweise mit Gras überwachsen und werden bis zum Sommer freigelegt, damit der Radweg wieder in voller Breite nutzbar ist. Dieses Thema war bisher nicht an die Verwaltung herangetragen worden.

 

b.  Sanierung bzw. Ausbau zwischen Wenden und Bienrode: Mehrmals im Bezirksrat thematisiert, bis heute keine Maßnahme erfolgt.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass es sich bei dem thematisierten Radweg um den Geh- und Radweg entlang der Gifhorner Straße bzw. um die mehrfach angefragte Beleuchtung von Außerortsradwegen handelt.

 

In der Vergangenheit ist dargestellt worden, dass außerorts aus Umweltschutzgründen sehr zurückhaltend mit Beleuchtung umgegangen wird. Im MEP ist dieser Fuß-/Radweg nicht als bedeutende Verbindungsstrecke im Radverkehrsnetz ausgewiesen. Es wird u. a. auf DS 22-18542-01 „Beleuchtung des Fuß- und Radweges Bienrode – Wenden“ sowie DS 22-18835-01 „Beleuchtung des Fuß-/Radweges Wenden Richtung Bienrode“ verwiesen.

 

c.  Neubau zwischen Thune und Eickhorst: Ein beschlossener Antrag des Bezirksrates liegt vor. Die Maßnahme ist in der Prioritätenliste weiter hinten angesiedelt. Sie scheint aber im Laufe der Jahre nicht in greifbare Nähe zu rücken.

 

Die Herstellung einer Radwegverbindung zwischen Thune und Eickhorst wird seitens der Verwaltung grundsätzlich als sinnvoll, aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung aber als nachrangig erachtet. Es wurden Gespräche mit dem Landkreis Gifhorn und den vom notwendigen Grunderwerb betroffenen Grundstückseigentümern geführt. Nicht alle Eigentümer haben Verkaufsbereitschaft signalisiert. Daher ist eine Umsetzung absehbar nicht möglich. Die Bauverwaltung würde die Planungen - unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen - aufnehmen, wenn die liegenschaftlichen Fragen geklärt sind und die Bereitstellung finanzieller Mittel zur baulichen Umsetzung zu gegebener Zeit realistisch wäre.

 

Darüber hinaus wird auf DS 25-25625-01 „Interkommunaler straßenbegleitender Radweg zwischen Eickhorst und Braunschweig-Thune“ verwiesen, in der zuletzt der Sachstand mitgeteilt wurde.

 

d.  Neubau westl. von Veltenhof durch das Wiesental. Überall entstehen neue Radwege. Auch diese Verbindung würde der Mobilität der Bürger zwischen Veltenhof und Watenbüttel bzw. Ölper sehr entgegenkommen.

 

Aufgrund der Überschwemmungsproblematik sowie der Schwermetallbelastung des Bodens würde der Bau eines Radwegs erheblichen finanziellen Aufwand bedeuten.


Die Verwaltung hat in der Vergangenheit mit den DS 17-03673-01 sowie 17-04119-01 bereits umfangreich auf die Erfordernisse, Schwierigkeiten und erforderlichen finanziellen Aufwendungen hingewiesen. Die Randbedingungen haben sich seither nicht verändert. 

 

Das spiegelt sich auch im Mobilitätsentwicklungsplan und im vom Rat der Stadt beschlossenen „Ziele- und Maßnahmenkatalog Radverkehr“ wider. Hier wird die Verbindung entlang der K 25 in die dritte Kategorie („Hauptergänzungsnetz“) eingestuft. Grundsätzlich kann der Radverkehr auf der Fahrbahn abgewickelt werden.

 

Aufgrund der schwierigen Randbedingungen in Zusammenhang mit der Verkehrsbedeutung führte die Gesamtbewertung der Verwaltung in der Vergangenheit jeweils zu dem Ergebnis, die Planung eines Geh- und Radweges nicht weiter zu verfolgen. Auch nach aktueller Einschätzung bleibt diese Bewertung bestehen, sodass die Planung derzeit nicht weiterverfolgt wird.

 

e.  Regelmäßiger Grünschnitt auf Radwegen entlang der Stadtbahn sowie Entfernung des Schnittguts von den Gehwegen.

 

Auf Nachfrage bei der Fragestellerin hinsichtlich der genauen Problemstellen teilte diese mit, dass das beschriebene Problem aktuell nicht akut sei. Der Hinweis sei vielmehr für die Zukunft zu verstehen, auf einen regelmäßigen Grünschnitt zu achten.

 

Die Verwaltung wird weiterhin den Bewuchs am Radweg entlang der Stadtbahnlinie regelmäßig überprüfen. Bei einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit wird der Bewuchs zurückgeschnitten und der Grünschnitt entfernt.

 

2. Brücken

 

a. Hansestraße/Mittellandkanal, hier Zukunftsperspektive. Wie nachhaltig sind die erfolgten Reparaturen?

 

Im Zuge der Notreparatur wurden zunächst die gravierendsten Schäden fachgerecht repariert. 

 

i. Stehen weitere Reparaturen an? Was ist konkret geplant?

 

Weitere Schäden werden im Rahmen einer umfassenden Sanierung in den Sommerferien 2026 behoben.

 

b. Schunterbrücke Thune (Thunstraße) – Sanierung und damit verbundene Umleitungen: Auch hier gilt, immer wieder angesprochen, auch in der Einwohnerfragestunde thematisiert, geschehen ist bis heute nichts (z. T. entstehen bei dem Befahren der Brücke laute Geräusche.)

 

In Abhängigkeit der Witterung werden die Instandhaltungsarbeiten an den Asphaltübergängen in der ersten Jahreshälfte 2026 durchgeführt. Die Umleitung erfolgt über die Thunstraße, Aschenkamp, Hauptstraße (K 25), Am Bockelsberg (K 2) und Meinestraße (K 28). Fußgänger, Fußgängerinnen sowie Radfahrer und Radfahrerinnen können die Brücke während der Arbeiten passieren.

 

3.  Wenden

 

a. Chaos im Steinkampe (Autohandel/Arztpraxis/Anwohner): Die Situation ist der Verwaltung bekannt. Trotz ungezählter Bitten, kommt es weiterhin zu gefährlichen Situationen beim Beliefern der anliegenden Autofirma oder beim Abholen von PKWs. Die Anzahl der PKWs auf dem Gelände ist dermaßen hoch, dass bei Bedarf der Einsatz der Feuerwehr erheblich erschwert sein dürfte. Niemand will Unternehmer behindern, aber deren Tätigkeit sollte Vorschriften unterliegen, die die Sicherheit der benachbarten Bürger garantiert und die Verkehrssituation nicht unzumutbar erschwert.

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur ‚Nutzungsänderung von Freiflächen in ein Ausstellungsgelände‘ fand am 19.02.2026 ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Entwurfsverfasser, einer beauftragten Verkehrsplanerin sowie Vertretern der Verwaltung (FBe Bauordnung und Tiefbau und Verkehr) statt.

 

Dabei wurde vereinbart, dass der Antragsteller ergänzende Unterlagen nachreicht. Diese müssen darlegen, wie die bestehenden Mängel durch logistische Umstrukturierungen behoben werden können. Auf die Stellungnahme zur Anfrage des Stadtbezirksrats 322 (25. Sitzung am 28. Oktober 2025, DS 25-26648-01) wird verwiesen.

 

b. Kreisverkehr am südl. Ortseingang Wenden: Versprochen wird dieser Kreisverkehr seit Jahren. Er war zuletzt sogar im Haushalt abgebildet. Wann kommt er, damit der Verkehrsfluss sowohl auf der Gifhorner Straße als auch die Ausfahrt aus der Hauptstraße verbessert wird und die Sicherheit bei zunehmendem Verkehrsaufkommen aller Verkehrsteilnehmer vom Fußgänger bis zum Radfahrer gewährleistet werden kann.

 

Mit Antrag 24-23820 (Radwegführung Hauptstraße/Gifhorner Straße) hat der Stadtbezirksrat Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen. Die Verwaltung hat dazu mitgeteilt, dass sie die Vorschläge im Wesentlichen mitträgt. Die Maßnahmen (Änderung der Radverkehrsführung, Rotmarkierung) wurden inzwischen umgesetzt. Die Entwicklung der Verkehrssituation an dieser Stelle wird zunächst weiter beobachtet. Das beinhaltet auch, ob ein Umbau der Kreuzung zu einem Kreisverkehr erforderlich ist. Aus diesem Grund steht das Projekt weiterhin im Restbedarf des Haushaltes.

 

c. Hauptstraße: Parkproblem zwischen Firma Perschmann und der Straße „Pottkamp“: Bereits erfolgte Maßnahmen haben nur zu einer mäßigen Verbesserung geführt. Mitunter ist eine Durchfahrt in die eine oder andere Richtung für PKWs kaum möglich, geschweige denn für Busse, die das Hotel Seminarius erreichen müssen.

 

Aufgrund der DS 24-23215 wurde im Bereich Hauptstraße 45 ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Anschließend wurde mit DS 24-23825 um Ausweitung des bereits eingerichteten absoluten Haltverbots gebeten, welches die Verwaltung bis zur Hausnummer 46 verlängerte.

 

Danach wurde seitens eines Anliegers die Beschwerde vorgetragen, dass nun Fahrzeuge entlang der Hauptstraße 48 c parken würden. Aufgrund des Streckenverlaufs sowie des Kurvenbereichs Wendebrück/Hauptstraße und der parkenden Fahrzeuge im fraglichen Bereich wurde, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, auch vor der Hauptstraße 48 c ein absolutes Haltverbot eingerichtet.

 

Im weiteren Verlauf der Hauptstraße, zwischen Wendebrück und Am Bockelsberg, wurden an die Verwaltung bislang keine Beschwerden herangetragen. Entlang der östlichen Seite der Hauptstraße in diesem Abschnitt besteht ein Seitenstreifen, auf dem geparkt werden darf. Auf der westlichen Seite darf am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Dadurch entsteht eine rund 4 m breite Fahrbahn. Begegnungsverkehr ist dann stellenweise über das Ausweichen an Einmündungen oder Grundstückszufahrten möglich. Andernfalls müssten weitreichende Haltverbote, zu Lasten des Parkraums für die Anliegerinnen und Anlieger, eingerichtet werden.

 

d. Keine Anbindung des Gewerbegebietes Waller See zur Veltenhöfer Straße schaffen!

 

Für die Herstellung einer direkten Anbindung des Gewerbegebietes Waller See zur Veltenhöfer Straße wäre Grunderwerb und Baurecht erforderlich.


4. Thune

 

a. Erhalt des Gieselwegs (von Eckert & Ziegler Richtung Waller See) als Notweg – auch bei Einrichtung der geplanten PV-Freifläche! Gespräche dazu sollten mit den Eigentümern des Weges geführt und ggf. rechtlich abgesichert werden.

 

Der Gieselweg befindet sich im Eigentum der Feldmarkinteressentschaft Thune. Die Stadt wird sich für einen Einhalt eines Notwegs zwischen Waller See und Wenden einsetzen.

 

b. Freiflächen-PV-Anlagen: Sämtliche aktuellen Wegeverbindungen im Bereich des geplanten Freiflächen-PV-Bereichs sind für Fußgänger und Radfahrende zu erhalten.

 

Nach aktuellem Stand wird im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für den geplanten Freiflächen-PV-Bereich das Ziel verfolgt, die bestehenden Wegeverbindungen zu erhalten.

 

5. Veltenhof

 

a. Rasche Schaffung einer direkten Busanbindung nach und von Wenden, um das kommende Gewerbegebiet zu erreichen, aber auch die übrige Infrastruktur (Schule, Ärzte, Post, etc.)

 

ÖPNV-Verbindung zwischen Veltenhof und Wenden:

Seit dem Fahrplanwechsel im Frühjahr 2024 verkehrt die Buslinie 414 nicht mehr im Ringverkehr. Stattdessen werden nun zu jeder Tageszeit alle Haltestellen in Hin- und Rückrichtung in einheitlicher Reihenfolge bedient.

 

An den Schultagen gibt es regulär zweimal täglich eine Busverbindung zwischen Veltenhof und Wenden und eine Busverbindung von Wenden nach Veltenhof. Der weitere Ausbau der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilen Veltenhof und Wenden ist derzeit aufgrund nicht vorhandener Ressourcen nicht möglich.

 

6. Rühme

 

  1. Punkt a.) des Ursprungsantrags wurde gestrichen.
  2. P+R-Platz Lincolnsiedlung: schlechte Beleuchtung am Verbindungweg, Sicherheitsgefühl, mehrfach im Bezirksrat angesprochen, keine

Abhilfe erfolgt. Gerade für Frauen, die in die Stadt einpendeln und diesen Parkplatz nutzen, um mit ÖPNV den Weg fortzusetzen, fühlen

sich unsicher und insbesondere im Winterhalbjahr verängstigt. (weiterer/neuer Platz am Heideblick?)
 

Die Umrüstung auf LED erfolgt im Rahmen der flächendeckenden Sanierung der öffentlichen Beleuchtung. Eine Nachrüstung eines zusätzlichen Lichtpunktes im Bereich       des Verbindungsweges wird geprüft. 

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